Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-04607
Grunddaten
- Betreff:
-
Neunzehnte Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Friedhöfe in der Stadt Braunschweig (Friedhofsgebührensatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Beteiligt:
- 0300 Rechtsreferat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Grünflächenausschuss
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Vorberatung
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06.06.2017
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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09.06.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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20.06.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
- Zuständigkeit des Rates
Die Zuständigkeit des Rates für die Beschlussfassung über die Friedhofsgebührensatzung ergibt sich aus dem § 58 Abs. 1 Pkt. 7 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz, nach dem der Rat (die Vertretung) „über die Erhebung öffentlicher Abgaben (Gebühren, Beiträge und Steuern) und Umlagen“ beschließt.
- Begründung
Um die Wirtschaftlichkeit zu steigern und den geänderten Bestattungsgewohnheiten und
-wünschen der Bürger Rechnung zu tragen, wird die Erweiterung des Leistungsangebotes um folgende Gebührentatbestände vorgeschlagen:
- Bronzegusstafel Reformierter Friedhof
Mit Ratsbeschluss vom 21. Juni 2016 über die Achtzehnte Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Friedhöfe in der Stadt Braunschweig (Friedhofsgebührensatzung) wurde das Leistungsangebot um die Grabart „Urnengrabstellen in einem historischen Umfeld (Reformierter Friedhof)“ erweitert.
Im Zuge der näheren Ausgestaltung der Beisetzungs- und Belegungsdetails für den Reformierten Friedhof hat die Verwaltung sich entschlossen, zusätzlich zur reinen Beisetzung
unter dem „Grünen Rasen“ die Wahlmöglichkeit zu eröffnen, eine Namenstafel aus Bronzeguss auf einer Natursteinstele für die verstorbene Person anbringen zu lassen. Hierfür ist ein bisher in der Satzung nicht vorhandener neuer Gebührentatbestand aufzunehmen.
- Beschriftung Sternenkinder-Grabstein
Nach dem Niedersächsischen Bestattungsgesetz müssen Fehl- und Totgeburten unter 500 Gramm nicht bestattet werden. Mit dem Garten der Sternenkinder bietet die Stadt Braunschweig Eltern fehl- oder totgeborener Kinder jedoch die Möglichkeit eines speziellen Ortes der Trauer und des Abschiednehmens.
Im Jahr 2017 wurde das Grabmal im Garten der Sternenkinder (Gedenkstätte für Fehl- und Totgeburten) erweitert. Auf der dort vorhandenen neuen Steinscheibe besteht für die Hinterbliebenen die Möglichkeit, eine Namensgravur und einen Stern anbringen zu lassen.
In der Vergangenheit haben sich die Angehörigen hierzu direkt an einen Steinmetz gewandt, der auch direkt mit den Angehörigen die jeweils beauftragte Gravur- sowie Liefer- und Montageleistung abgerechnet hat. Diese Verfahrensweise hat sich aus Sicht der Verwaltung nicht bewährt, zumal sich die in Rede stehende Steinscheibe im Eigentum der Stadt Braunschweig befindet. Es wird deshalb vorgeschlagen, hierfür einen neuen Gebührentatbestand einzuführen.
Da Steinmetzarbeiten nach Zeichen abgerechnet werden, setzt sich die neue Gebühr aus zwei Bestandteilen zusammen: zum einen aus der für alle einheitlichen Gebühr für den Stern inkl. Montage und der Verwaltungsgebühr und zum anderen aus der nicht im Vorfeld bestimmbaren Gebühr für die Steinmetzarbeiten. Um den Grundsatz des Maßes der Inanspruchnahme und somit dem Gleichbehandlungsgrundsatz gerecht zu werden, schlägt die Verwaltung vor, die Steinmetzarbeiten pro Zeichen zu bescheiden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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69,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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649,4 kB
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