Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-04650
Grunddaten
- Betreff:
-
Verleihung der Ehrenbezeichnung Ehrenbrandmeister
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Feuerwehrausschuss
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Vorberatung
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07.06.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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20.06.2017
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Sachverhalt
- 1 -
Begründung:
In § 16 Abs. 2 der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Braunschweig ist vorgesehen, dass Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Braunschweig, die mindestens in drei Wahlperioden des Rates als Ehrenbeamtinnen oder Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr tätig waren, die Bezeichnung Ehrenbrandmeister verliehen werden kann, wenn sie in Ehren aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden sind. Die zu Ehrenden sollen mindestens 55 Jahre alt, 18 Jahre als Ehrenbeamte tätig gewesen sein und den Dienstgrad eines Brandmeisters erreicht haben. Sie sollen sich außerdem durch besondere Verdienste für das Feuerlöschwesen ausgezeichnet haben.
Für die Verleihung von Ehrenbezeichnungen ist nach § 58 Abs. 1 Nr. 6 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes die Vertretung zuständig.
Gemäß § 20 Abs 1 des Nds. Brandschutzgesetzes wird die Freiwillige Feuerwehr vom Stadtbrandmeister geleitet. Nach Abs. 2 hat der Stadtbrandmeister mindestens einen Stellvertreter. Vom 1. Stellvertretenden Stadtbrandmeister ist vorgeschlagen worden, Herrn Harald Herr die Ehrenbezeichnung Ehrenbrandmeister zu verleihen, da er alle genannten Voraussetzungen erfülle.
Herr Herr wurde am 13.02.1955 geboren. Er ist am 01.08.1984 in die Ortsfeuerwehr Lamme eingetreten und absolvierte 1984 seine Grundausbildung. Vom 01.10.1986 bis 12.01.1991 übernahm er die Funktion eines Jugendfeuerwehrwartes der Ortsfeuerwehr Lamme. Vom 01.01.1991 bis zum 26.05.2006 übernahm Herr Herr die Aufgabe eines stellvertretenden Bezirksjugendfeuerwehrwartes.
Am 10.08.1991 übernahm Harald Herr die Ehrenbeamtenfunktion eines stellvertretenden Ortsbrandmeisters bis zum 03.07.2002.
Seit dem 25.02.2001 bis zum 16.03.2017 versah Herr Herr zunächst die Funktion des
1. Stellvertretenden Stadtbrandmeisters, dann ab dem 01.02.2011 die Funktion des stellvertretenden Stadtbrandmeisters. Herr Herr hat den Dienstgrad Erster Hauptbrandmeister.
Darüber hinaus übernahm Herr Herr vom 01.05.2000 bis zum 01.06.2004 die Aufgaben des stellvertretenden Landesjugendfeuerwehrwartes.
Herr Herr hat sich besondere Verdienste in der Freiwilligen Feuerwehr Braunschweig erworben, die mit der Verleihung der Ehrenbezeichnung „Ehrenbrandmeister“ gewürdigt werden sollten.
