Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-04671

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

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Der beigefügten Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten für Leistungen des Rettungsdienstes wird zugestimmt.

 

Der beigefügten 7. Änderung der Regelung über die Erhebung von Entgelten für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Braunschweig (Rettungsdiensttarifordnung) wird zugestimmt.“

 

 

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Sachverhalt

- 1 -

 

Sachverhalt:


Begründung:

 

Mit der beigefügten Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst (Anlage 1) und der Rettungsdiensttarifordnung (Anlage 2) ist eine Anpassung der Tarife für Leistungen des Rettungsdienstes verbunden.

 

Zusammen mit den Kostenträgern wurde über die betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten für das Jahr 2016 beraten und über diese einvernehmlich abgestimmt. Diese ergaben für das Jahr 2016 Gesamtkosten in Höhe von 13.988.018 €. Diese Summe stellt die betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten gemäß § 14 NRettDG für den Träger und alle Leistungserbringer (Berufsfeuerwehr, ASB, DRK, JUH, MHD) des Rettungsdienstes Braunschweig dar. Das Budget wurde gegenüber dem Budget des Jahres 2015 um 364.428 € erhöht. Maßgeblich sind Steigerungen der Personalkosten, die Notwendigkeit weitere Notfallsanitäter ausbilden zu müssen sowie allgemeine Peissteigerungen bei allen Leistungserbringern und dem Träger.

 

Die abgestimmten Gesamtkosten werden auf die verschiedenen Leistungsarten aufgeteilt (Einsätze von Notarzteinsatzfahrzeugen, Rettungstransportwagen und Krankentransportwagen). Unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Einsatzzahlen ergeben sich Entgelte für die einzelnen Einsätze, die dann in die Vereinbarung überführt werden, um künftig die betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten zu decken.

 

Der Vereinbarungstext und die Höhe der Entgelte wurden im Vorfeld von den Kostenträgern geprüft und mit diesen abgestimmt.

 

Die Vereinbarung gilt nur für die bei den unterzeichnenden Kostenträgern gesetzlich versicherten Personen. Anderweitig versicherte Personen werden von den Regelungen nicht erfasst. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Entgelte in der Rettungsdiensttarifordnung gemäß den Entgelten der Vereinbarung anzupassen.

 

Beide Dokumente sind Fortschreibungen der bestehenden Regelungen der Vereinbarung sowie der Rettungsdiensttarifordnung. Inhaltliche Veränderungen wurden mit Ausnahme redaktioneller Änderungen (Namen und Adressen von Kostenträgern in Anlage 1) nicht vorgenommen. Die Änderungen sind in Anlage 1 durch Unterstreichungen kenntlich gemacht.

 

Die Entgeltsätze in der Vereinbarung und damit in der Rettungsdiensttarifordnung ändern sich wie folgt:

 

 

 

bisher

ab Juli 2017

KTW

(Krankentransport)

Pauschalentgelt
(einschl. 20 km)

102,00 €

117,00 €

 

Fernfahrten darüber hinaus
je km ab dem 21. km

1,50 €

1,90 €

RTW

(Notfallrettung)

Pauschalentgelt
(einschl. 100 km)

331,00 €

334,00 €

 

Fernfahrten darüber hinaus
je km ab dem 101 km

2,90 €

2,00 €

NEF

(Notarzteinsatzfahrzeug)

Pauschalentgelt

312,00 €

298,00 €

Arztkosten

Verlegungstransporte

Pauschalentgelt

Bis 2,5 Std.-Einsatzdauer

195,00 €

205,00 €

 

Zusätzl. Einsatzdauer

Je 30 Min.

39,00 €

41,00 €

 

 

 

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Anlagen

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