Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-04656-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Auswirkungen des neuen Ladenöffnungsgesetzes auf Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Beteiligt:
- DEZERNAT VI - Wirtschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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zur Kenntnis
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02.06.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten liegt bisher lediglich als Kabinettsentwurf vor und wurde noch nicht im Landtag beraten. Vor diesem Hintergrund ist eine Aussage zu möglichen Rechtsfolgen zum jetzigen Zeitpunkt wenig belastbar.
Dies vorausgeschickt beantworte ich die Anfrage der CDU-Fraktion vom 18. Mai 2017 (17- 04656) wie folgt.
Zu 1.
Der Gesetzentwurf sieht neben vier stadtweiten verkaufsoffenen Sonntagen einen fünften je Stadtbezirk vor, wenn dies kommunalen Entwicklungszielen dient, weiter ist ein Anlassbezug gefordert. Der räumliche Bezug soll zwischen dem Anlass, dem Stadtbezirk und den öffnenden Geschäften bestehen. Der Anlass soll dabei so attraktiv sein, dass er mehr Besucher anzieht als die öffnenden Geschäfte, dies soll durch Besucherprognosen im Rahmen der Antragstellung belegt werden.
Der Gebrauch dieser Möglichkeit wird aktuell vom Arbeitsausschuss Innenstadt und vom Arbeitsausschuss Peripherie nicht geplant. Für den Erhalt der zwingend benötigten Planungssicherheit für die beteiligten Unternehmen und den Veranstalter, fordern diese zunächst eine verlässliche Grundlage zur Benennung eines hinreichenden Anlasses und zur Erstellung einer Besucherprognose.
Die Annahme von 19 verkaufsoffenen Sonntagen wird derzeit als unwahrscheinlich eingeschätzt.
Zu 2.
Eine präzise Beantwortung der Frage ist unter Berücksichtigung der Vorbemerkung und der Antwort zu 1. zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
