Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-04522-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Offener Bücherschrank Frankfurter Platz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beteiligt:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Beantwortung
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06.06.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 310 vom 08.05.2017 [17-04522] wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Die Stadt Braunschweig stellt Strafantrag, wenn städtisches Eigentum beschädigt wird. Hierzu ist eine Schadenmeldung an die Stelle 10.03 erforderlich. Sinnvoll ist es aber auch, dass, wenn ein Schaden festgestellt wird, umgehend die Polizei informiert wird, damit diese sofort die Spuren sichern kann.
Aufgrund der Sachbeschädigung an dem Bücherschrank am Frankfurter Platz am 23.04.2017 wurde von der Stadt am 26.04.2017 Strafantrag gestellt. Es wird von hier auch der Ausgang des Strafantrags verfolgt. Sofern ein Täter ermittelt werden kann, werden Schadenersatzansprüche für die Reparatur geltend gemacht.
Zu Frage 2:
Ansprechpartner ist der Fachbereich Kultur.
Zu Frage 3:
Der Bücherschrank ist - wie sämtliches anderes Eigentum der Stadt Braunschweig – nicht gegen Sachbeschädigung versichert.
Die Reparatur etwaiger Schäden geht zu Lasten des zuständigen Fachbereichs, da dieser im Fall des Bücherschrankes Frankfurter Platz Vertragspartner für den erforderlichen Nutzungsvertrag ist.
