Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-04761

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und

Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG

wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Finanzhaushalt

 

Teilhaushalt Fachbereich Finanzen

Zeile 15Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Projekt4E.21 Neu Städtisches Stadion/Sicherheitsbeleuchtung

 

Bei dem o. g. Projekt wird ein außerplanmäßiger Aufwand in Höhe von 457.200,00 beantragt.

 

Haushaltsansatz 2017:0,00

außerplanmäßig beantragt:457.200,00

(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel:457.200,00

 

 

Im städtischen Stadion wurden die Sicherheitsbeleuchtungsanlagen für die Westtribüne und die Nordkurve im Rahmen vorangegangener Baumaßnahmen installiert.

 

Nunmehr sind die Sicherheitsbeleuchtungen auch für die Osttribüne und die Südkurve zu errichten. Gem. § 15 Absatz 1 der Niedersächsischen Versammlungstättenverordnung muss in Versammlungsstätten eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein, die über eine Sicherheitsstromversorgungsanlage versorgt wird.


Die erforderlichen Anlagen müssen kurzfristig in der spielfreien Sommerpause 2017 installiert werden, um zum einen eine zügige Umsetzung der Maßnahmen und die Einhaltung der o. Verordnung zu gewährleisten und zum anderen Störungen des Spielbetriebes durch vorhandendene Baustellen sowie einen möglichen Zuschauerausschluss auf den betroffenen Tribünen zu vermeiden.

 

Das Bauvorhaben wurde dem Bauausschuss in der Sitzung am 06. Juni 2017 zur Objekt- und Kostenfeststellung vorgestellt. Sofern dem Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss zugestimmt wurde, ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel erforderlich.

 

Es wird mit Gesamtkosten von rd. netto 457.200 € (brutto rd. 544.000 €) gerechnet. Zur Deckung stehen bereits für diesen Zweck eingeplante Haushaltsmittel in Höhe von netto  330.000 € unter dem Sammelansatz Projekt 4S.210081 „Städtisches  Stadion/Brandschutzmaßnahmen“ zur Verfügung. Der zusätzliche Mittelbedarf kann durch noch nicht gebundene Ansätze des Projektes 4S.210013 „FB 20: Instandhaltungen Grundvermögen“ abgedeckt werden.

 

Eine Mitteleinplanung der anfallenden Mehrwertsteuer ist nicht notwendig, da diese durch das Finanzamt erstattet wird und sich daher für die Stadt neutral darstellt.

 

Deckung:

 

Art der Deckung

PSP-Element / Kostenart

Bezeichnung

Betrag

Minder-

aufwendungen

4S.210081.00.505 421110

Städtisches Stadion / Brandschutzmaßnahmen

  330.000,00

Minder-

aufwendungen

4S.210013.00.505 421110

FB 20: Instandhaltungen Grundvermögen

  127.200,00

 

 

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