Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-00316-03
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung in der Helenenstraße Richtung Frankfurter Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat; 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz; 0500 Sozialreferat; 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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06.06.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Sitzung des Stadtbezirksrates 310 am 4. April 2017 wurde von der Verwaltung die Stellungnahme 15-00316-02 vorgelegt. In der Sitzung wurde hierzu folgende Prozokollnotiz verfasst:
„Die Stellungnahme nimmt Bezug auf einen Beschluss des Stadtbezirksrates vom 7. Juli 2015. Demnach sollte - einer gutachtlichen Empfehlung folgend - die Durchfahrtsbeziehung Helenenstraße in Richtung Frankfurter Straße für mindestens ein Jahr durch die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung probeweise unterbunden werden. Frau Sewella merkt kritisch an, dass die Verwaltung nahezu zwei Jahre für eine unbefriedigende und hinhaltende Antwort benötigte. Die Ausführungen können nicht als zielführend und somit zufriedenstellend eingestuft werden. Der Stadtbezirksrat hatte mit seinem Antrag die Empfehlung des Gutachters, der von der Stadt beauftragt worden war, aufgegriffen. Nun teilt die Verwaltung mit, dass es einen Beteiligungsprozess der Anwohnerinnen und Anwohner im Quartier geben soll, dessen Ergebnis für die weitere Vorgehensweise zugrunde gelegt wird. Wann soll das Beteiligungsverfahren durchgeführt werden und wie lange soll es dauern? Die genannte "klare Haltung zugunsten der Einbahnstraße" ist ein dehnbarer Begriff. Bei welchen %-Satz (z.B.) ergibt sich diese klare Haltung konkret?
Frau Sewella trägt vor, dass die Antwort der Fachverwaltung den Beschluss des Stadtbezirksrates zumindest teilweise unterwandert, was aus ihrer Sicht rechtlich fragwürdig ist.
Zur nächsten Sitzung wird eine erneute Stellungnahme der Verwaltung erwartet, in der die gestellten Fragen hinlänglich beantwortet werden.
Die Stellungnahme der Verwaltung wird von der Mehrheit der Stadtbezirksratsmitglieder nicht zustimmend zur Kenntnis genommen.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Informationsveranstaltung:
Die Verwaltung hatte mit DS 15-00316-02 mitgeteilt, dass sie vor der probeweisen Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung in der Helenenstraße die von der geänderten Verkehrsführung betroffenen Anwohner des Quartiers über die Änderungen informieren wird. Ein solches Informationsangebot hält die Verwaltung angesichts der geplanten Veränderungen für angemessen.
Reaktion auf die Informationsveranstaltung:
Weiter hatte die Verwaltung die unmittelbare probeweise Einrichtung der Einbahnstraße von einer klaren Haltung der Besucher der Informationsveranstaltung abhängig gemacht. Ziel dieser Formulierung war es, lediglich deutlich zu machen, dass die Verwaltung die Maßnahme nicht ohne erneute Einbindung des Stadtbezirksrates umsetzen würde, wenn sich in der Informationsveranstaltung eine eher ablehnende Haltung der Anwohner abzeichnen sollte. Der Stadtbezirksrat hätte in dem Fall noch die Möglichkeit, auf eine solche – angesichts des bisherigen Beteiligungsprozesses nicht zu erwartende – Haltung der Anwohner zu reagieren.
Auf bestimmte Prozentsätze war die Formulierung nicht abgestellt. Explizite Abstimmungen sind auch in der Regel kein geeignetes Instrument in solchen Informationsveranstaltungen. Es geht um einen subjektiven Eindruck.
Weiteres Vorgehen:
Der folgende weitere Ablauf ist vorgesehen:
- Informationsveranstaltung im Quartier vor den Sommerferien 2017
- Einrichtung der Einbahnstraße in den Sommerferien 2017
- Entscheidung über dauerhafte Einbahnstraßenregelung Mitte 2018
Weitere Entwicklung Frankfurter Platz:
Die Verkehrsführung der Helenenstraße steht in direktem Zusammenhang zum Frankfurter Platz. Die Verwaltung hat weitere Überlegungen zum Frankfurter Platz vorbereitet, die dem Verkehrsversuch in der Helenenstraße nicht entgegenstehen. Die Planungsvarianten zur Umgestaltung des Frankfurter Platzes sollen den Gremien nach Klärung grundsätzlicher Fragen vorgestellt werden. Zu den ungeklärten Sachverhalten zählt unter anderem eine genaue Betrachtung der verkehrlichen Auswirkungen und die Abhängigkeiten zu den unterirdischen Leitungen.
