Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 17-04793

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Sachverhalt

Wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer leben momentan (jeweils dezentral einquartiert oder in Gemeinschaftsunterkünften) in Braunschweig?

Wie kann deren Familienzusammenführung zur Obdachlosigkeit führen, zumal der Familiennachzug laut Gesetz nur möglich ist, wenn der Familienangehörige in Deutschland über ausreichend Wohnraum verfügt und der Lebensunterhalt gesichert ist?

In welcher Höhe bewegen sich die monatlichen Kosten pro Ausländer (UmA) und in Summe für die Stadt Braunschweig?

 

Sachverhalt:


Die Stadt Braunschweig hat mit dem Haushalt 2016 einen zweistelligen Millionenbetrag für die damals so genannten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge eingeplant und zur Verfügung gestellt.

Im "Bericht über die Entwicklung der Unterbringung wohnungsloser Personen im Jahr 2016" wird mitgeteilt:

Erstmalig wurden in 2016 Flüchtlinge aufgenommen, die als Familiennachzug zu den bereits in Braunschweig lebenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen einreisten.

Unter Punkt 3. "Gründe der Wohnungslosigkeit 2016" wird die "Familienzusammenführung zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen" genannt.

 

 


 

 

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