Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-04642

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Für das im Betreff genannte und in Anlage 1 dargestellte Stadtgebiet wird die Aufstellung der 140. Flächennutzungsplanänderung „Weißenseeweg-Ost“ beschlossen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 (2) S. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

 

Planungsziel und Planungsanlass

Das Plangebiet befindet sich im Zentrum von Dibbesdorf zwischen den Straßen Weißenseeweg, Alte Schulstraße und Vor dem Dorfe. Es umfasst die Fläche des bestehenden Nahversorgungsmarktes sowie die unmittelbar westlich angrenzende Fläche. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung dieses Marktes.

 

Der Betreiber ist an die Stadt mit der Absicht herangetreten, den bestehenden Markt zu erweitern und damit die Nahversorgung grundsätzlich zu erhalten. Die Erweiterung wäre auf Basis der bestehenden planungsrechtlichen Situation nicht zulässig.

 

Die beabsichtigte Erweiterung wurde im Vorfeld dem Zweckverband (jetzt Regionalverband) Großraum Braunschweig zur Kenntnis gegeben. Bedenken wurden von dortiger Seite nicht vorgebracht. Für die Erweiterung eines Nahversorgungsmarktes ist es erforderlich, die Bauleitpläne zu ändern.

 

Der Flächennutzungsplan in seiner aktuell gültigen Fassung stellt für den östlichen Bereich Wohnbaufläche und im westlichen Bereich Grünfläche dar. Die beabsichtigte Erweiterung des Nahversorgungsmarktes lässt sich aus diesen Darstellungen nicht entwickeln.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB mit dem Bebauungsplan DI32 „Weißenseeweg-Ost“ durchgeführt.

 

Empfehlung

Die Verwaltung empfiehlt für das im Betreff genannte und in der Anlage 1 dargestellte Stadtgebiet die Aufstellung der 140. Flächennutzungsplanänderung „Weißenseeweg-Ost“ mit dem Ziel, die Nahversorgungsstruktur in Dibbesdorf zu stärken und die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des bestehenden Nahversorgungsmarktes zu schaffen.
 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise