Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-04708-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt vom 24. Mai 2017 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Ziel der Planung „Holzmoor-Nord“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für ein städtebaulich attraktives, qualitätsvolles und stadtnahes Baugebiet mit attraktiven Woh­nungen, der Erhalt der möglichen Trassenführung für die Stadtbahn sowie die Sicherung der Klimaachse und ihrer Funktion.

 

Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Die freizuhaltende lokale Luftleitbahn L 1 (Stadtklimaanalyse Braunschweig 2012 Steinicke & Streifeneder, Richter & Röckle) soll den Luftaustausch innerhalb der Siedlungsflächen be­günstigen. Im Zuge der Rahmenplanung zum geplanten Baugebiet „Holzmoor-Nord“ wurden die betreffenden Fachdienststellen beteiligt. Ergebnis ist, dass bei Berücksichtigung ent­sprechender Anforderungen an die Flächennutzung, an eingelagerte Hindernisse und an die Dimensionierung der Freiflächen die Funktion der Klimaschneise erhalten bleibt. Zu berück­sichtigen ist dabei eine Mindestbreite von 80 m. Die Luftleitbahn darf im Plangebiet enden, so wie es auch in der Stadtklimaanalyse gezeigt wird. Für die Versorgung der Kernstadt ist die regionale Luftleitbahn R 4 von Bedeutung, die in Nord-Süd-Richtung entlang der Wabe­aue verläuft und dadurch das Gebiet Holzmoor auch mitversorgt.

 

Der Stadtbezirksrat 112 Wabe-Schunter-Beberbach hat in seiner Sitzung am 6. Juni 2016 den Beschluss (16-02346) gefasst, dass die Luftleitbahn in dem neuen Baugebiet in der Breite 100 m betragen solle, um die klimatischen Bedingungen und die Anforderungen an eine Biotopverbundachse in diesem Areal und für den Stadtteil zu erfüllen. Das Ergebnis der fachlichen Prüfung und Bewertung bezüglich zur erforderlichen Breite der Luftleitbahn hat die Verwaltung in Ihrer Stellungnahme zur Sitzung des Stadtbezirksrates 112 Wabe-Schunter-Beberbach am 22. August 2016 (16-02346-01) bereits ausgeführt.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Eine Stellungnahme des BUND in dieser Angelegenheit ist der Verwaltung nicht bekannt.
 

 

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