Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-04585

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

  1. Das Parkraummanagementkonzept für den Parkbezirk 120-West wird - wie in der Begründung näher dargestellt - umgesetzt.

 

  1. Die Anpassung der „Gebührenordnung für das Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen in der Stadt Braunschweig (ParkGO)“ ist vorzubereiten und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.“


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Begründung der Vorlage:

 

Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus

§ 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. g der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Umsetzung des Parkraummanagements im Teilbereich West des Östlichen Ringgebietes um einen Beschluss über Verkehrsplanungen, deren Auswirkungen über den Stadtbezirk hinausgehen, für die der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig ist.

 

  1. Historie:

 

Im Jahr 2011-2013 wurde im Stadtbezirk 132 für den Bereich rund um die Stadthalle ein Parkraummanagementkonzept erarbeitet und erfolgreich umgesetzt. Nach einer sich angeschlossenen Evaluations- und Anpassungsphase soll nunmehr dort (Drucksache 1704444 „Parkraummanagement im Umfeld der Stadthalle, Erfahrungsbericht sowie weitere Optimierung“) der letzte Schritt des Konzeptes, die Aufstellung von Parkscheinautomaten für Ganztagesbesucher, umgesetzt werden. Dies war der letzte, auch von Bewohnern gewünschte, Baustein im dortigen Konzept.

 

Für den Stadtbezirk 120 wurde, vom obigen Konzept abgeleitet und auf Veranlassung des Stadtbezirksrates und der Bewohner auch für das Östliche Ringgebiet die Erarbeitung eines Parkraummanagementkonzepts 2014 beauftragt und in zwei Schritten 2014 bzw. 2015 der Öffentlichkeit vorgestellt. Das vorgestellte Konzept sah im Kern vor, den öffentlichen Parkraum im Östlichen Ringgebiet einerseits für Bewohner über Bewohnerparkausweise freizugeben, andererseits für Nicht-Bewohner eine flächendeckende finanzielle Bewirtschaftung über Parkscheinautomaten einzuführen. Die Resonanz auf diesen Konzeptvorschlag war verhalten bis ablehnend. Daher wurde dieses Konzept von Seiten der Verwaltung vorerst nicht weiterverfolgt.

 

Nach einem Sachstandsbericht über das weitere Vorgehen im September 2016 im Stadtbezirksrat soll nunmehr mit dieser Vorlage ein vom obigen Konzept abgewandeltes Parkraummanagementkonzept umgesetzt werden.

 

  1. Parkraummanagementkonzept im Parkbezirk 120-West

 

Der Stadtbezirk 120 hat eine Größe von rund 400 ha und über 26.000 Einwohner. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um innenstadtnahe, verdichtete, gründerzeitliche Wohnquartiere. Am westlichen Rand grenzt es unmittelbar an die Innenstadt. Am östlichen Rand befinden sich einige Baublocks mit villenähnlicher Wohnbebauung der zwanziger und dreißiger Jahre sowie große Freiflächen. Daneben gibt es noch einige weitere kleinere Teilbereiche mit anderen Nutzungen, beispielsweise Schulen oder Verwaltungseinrichtungen.

 

Das Östliche Ringgebiet ist zu einer Zeit erschlossen und bebaut worden, als noch niemand ahnen konnte, dass spätere Anwohner pro Haushalt ein, zwei oder sogar mehr Autos besitzen würden.[1] Während es zu Beginn der Massenmotorisierung noch fast selbstverständlich war, überall einen Parkplatz zu finden, ist die Parkplatzsuche heute zeitweise schwierig.

 

Allerdings treten wegen der Lage im Stadtgebiet, der unterschiedlichen Umfeldnutzungen und der unterschiedlichen städtebaulichen Dichte verschiedene Problemlagen auf. Dies lässt sich an der Auslastung des öffentlichen Parkraums zu unterschiedlichen Uhrzeiten erkennen[2]. So zeigt sich, dass nachts um 3:00 Uhr (bis auf das Quartier I südlich des Prinz-Albrecht-Parks) überall der Parkraum zu 93 % bis 103 % aus- bzw. überlastet ist. Tagsüber ist die Situation differenzierter, hier variiert die Auslastung (ohne das Quartier I) zwischen 62 % und 85 %.

Danach zeigt sich, dass in den Quartieren innerhalb des Wilhelminischen Rings (D und F) sowie außerhalb des Wilhelminischen Rings südlich der Jasperallee (G und H) auch tagsüber die Grenze der Vollauslastung erreicht ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ab einer Auslastung von 80 - 90 % von einer subjektiv empfundenen Vollauslastung gesprochen werden kann. Dies bedeutet, neben der für den einzelnen Fahrer aufwändigen Suche nach einem der wenigen Parkplätze, dass auch für die Bewohner verstärkt störender Parksuchverkehr entsteht.

 

Da Bewohner nicht nur abends, sondern den ganzen Tag über auf Parkplätze im öffentlichen Raum angewiesen sind, zeigt sich hier über weite Teile des Tages ein „konkurrierendes Parkbedürfnis“. Dies ist einerseits formale Voraussetzung gemäß Verwaltungsvorschriften zu § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) um Parkraumprivilegierungen für Bewohner aussprechen zu können, andererseits auch logische Voraussetzung, denn nur wenn es Fremdparker ohne Bezug zum Quartier gibt, können diese verdrängt werden, um mehr Raum für Bewohner und quartiersbezogene Besucher zu schaffen.

 

Am stärksten ist dieses konkurrierende Parkbedürfnis in den Quartieren westlich des Wilhelminischen Rings (D und F) zu erkennen. Dies liegt einerseits an den zahlreichen Geschäften und Dienstleistungsbetrieben in den Quartieren, die auch quartiersfernen Verkehr anziehen und andererseits an der Lage zur Innenstadt. Innerhalb der Okerumflut findet eine weitgehend flächendeckende finanzielle Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze statt. Dadurch entstehen „Wanderungsbewegungen“ in die Bereiche, in der das Parken noch kostenfrei ist, solange die Fußwegentfernungen noch akzeptabel sind. Aus diesem Grund wurde bereits 2010 eine kleinere Bewohnerparkzone MOL im Bereich der Moltkestraße realisiert. Da sich diese Zone bewährt hat, bleibt sie für das weitere Konzept unberücksichtigt.

 

Mit dem hier angestrebten Parkraummanagementkonzept soll nunmehr in den Quartieren innerhalb des Wilhelminischen Rings (Parkbezirk 120-West) eine zielgerichtete Nutzung der Parkplätze durch die verschiedenen Nutzergruppen erreicht werden. Dies sind in der Reihenfolge der Wichtigkeit:

 

  • die Bewohner,
  • die Besucher/der Wirtschaftsverkehr,
  • die Beschäftigten/Auszubildende/Schüler.

 

Aufgrund der guten Erfahrungen im Parkbezirk rund um die Stadthalle soll auch hier im Wesentlichen eine zeitliche Bewirtschaftung nach dem Mischprinzip eingeführt werden. Danach ist das Parken für Bewohner mit Bewohnerparkausweis ganztägig ohne Einschränkungen zulässig. Besucher können dort mit Parkscheibe bis zur angegebenen Höchstparkdauer parken.

 

Zusätzlich werden Bereiche mit sogenannten Parkscheininseln eingeführt, an denen gegen Gebühr länger – auch ganztägig – geparkt werden kann. Dafür ist die Einführung eines Ganztagestickets geplant. Die Parkscheininseln sollen teilweise für Bewohner mit Ausweis freigegeben werden, teilweise aber auch ausschließlich mit einem Parkschein zu benutzen sein. Eine flächendeckende finanzielle Bewirtschaftung des Bezirks ist nicht vorgesehen.

 

Hinzu kommen Kurzzeitparkbereiche bei denen zu den üblichen Tageszeiten (i. d. R. 8:00 - 18:00 Uhr) kostenfrei unter Nutzung einer Parkscheibe geparkt werden kann. Außerhalb der angegebenen Zeiten ist das Parken für alle, also auch für die Bewohner, ohne Einschränkungen möglich. Diese Regelung dient dazu, dass diese Parkflächen tagsüber frei von Dauerparkern sind und dass die Kunden von z. B. Geschäften und Ärzten die Chance auf einen Parkplatz haben. Diese Regelungen gibt es bereits heute an zahlreichen Stellen im Quartier und stärkt die Durchmischung von Wohnen und Arbeiten.

 

Darüberhinausgehende, einzelfallbezogene Regelungen können zusätzlich erforderlich werden. Es wird aber insgesamt das Ziel verfolgt, möglichst wenige unterschiedliche Regelungen im Parkbezirk zu etablieren[3].

 

  1. Änderung der „Gebührenordnung für das Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen in der Stadt Braunschweig (ParkGO)“

 

Die derzeit gültige ParkGO regelt die Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen und Plätzen in zwei Tarifzonen (Parkgebührenzonen I und II) ausschließlich innerhalb der Okerumflut.

 

Das hier vorgeschlagene Prinzip der Parkraumorganisation mit der Einrichtung von Bereichen mit Parkscheinautomaten setzt eine Ausweitung der Gebührenpflicht auf den Bereich außerhalb der Okerumflut als neue Parkgebührenzone III voraus. Es soll dabei u. a. ein Tagesticket eingeführt werden, welches das Parken für 24 Stunden ermöglicht. Mit dieser Regelung wird dem deutlichen Wunsch nach längeren Besucher-Parkmöglichkeiten, der sich bereits im Parkraummanagementkonzept rund um die Stadthalle gezeigt hat, Rechnung getragen.

 

  1. Weiteres Vorgehen/Finanzierung

 

Nach diesem Grundsatzbeschluss zur Einführung eines Parkraummanagementkonzeptes im Parkbezirk 120-West wird die Verwaltung in der zweiten Jahreshälfte in einer öffentlichen Informationsveranstaltung die konkreten, straßenbezogenen Parkregelungen vorstellen. Die eingegangenen Anregungen und Hinweise werden ausgewertet und – soweit sie sinnvoll umsetzbar sind – in das Konzept übernommen.

 

Parallel wird die Verwaltung die Änderung der ParkGO vorbereiten und dem Rat zur Entscheidung vorlegen.

 

Nach Inkrafttreten der geänderten ParkGO sind die Voraussetzungen erfüllt, Parkscheinautomaten aufstellen zu können und das Konzept in der dargestellten Form umzusetzen. Eine Umsetzung ohne die Parkscheinautomaten ist nicht zielführend, da, wie oben erläutert, die Parkscheinautomaten zum schlüssigen Gesamtkonzept gehören.

 

Zunächst soll 8 Parkscheininseln eingerichtet werden. Derzeit stehen keine Mittel dafür im Haushalt zur Verfügung, die Verwaltung wird daher die Mittel in Höhe von ca. 64.000  im Rahmen des Angebots des Fachbereichs Tiefbau und Verkehr in den Haushaltsentwurf 2018 aufnehmen. In Abhängigkeit von der Akzeptanz und der Finanzierbarkeit können später weitere Parkscheininseln eingerichtet werden.

 

Die Umsetzung des Parkraummanagementkonzeptes im Parkbezirk 120-West mit Aufstellen der Beschilderung und der Parkscheinautomaten erfolgt nach Rechtskraft des Haushaltes 2018 und der sich daran anschließenden Beschaffung der Parkscheinautomaten.

 

 


[1] 1886 meldet Carl Benz den „Benz Patent-Motorwagen, Typ 1“ zum Patent an, was gemeinhin als Geburtsstunde des Automobils gilt. Fast zeitgleich, 1888, beginnt die flächenhafte Bebauung des Hagenbruchs, dem heutigen Östlichen Ringgebiet.

[2] Ermittelt im Zuge der Analyse zum Parkraummanagementkonzept durch SHP Ingenieure. Vorgestellt in der öffentlichen Veranstaltung in der Stadthalle am 22.06.2015.             

[3] Die Ausweisung von Behindertenstellplätzen und Haltverboten sind keine Bewirtschaftungsformen im Sinne eines Parkraummanagementkonzeptes und werden unabhängig davon nach Erfordernis eingerichtet bzw. aus dem Bestand übernommen.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise