Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-04780
Grunddaten
- Betreff:
-
Braunschweiger Verkehrs-GmbH - Vorziehen von Gleissanierungsmaßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Entscheidung
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09.06.2017
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsührung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversamlung der Braunschweiger Verkehrs-GmbH folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Vorziehen der Gleissanierungsmaßnahmen in der Frankfurter Straße zwischen Luisenstraße und Cyriaksring sowie der Wendeschleife Ottenroder Straße auf das Wirtschaftsjahr 2018 und der damit einhergehenden Einleitung der Beschaffung des für die Realisierung des Stadtbahnprojektes Ottenroder Straße notwendigen Gleis- und Weichenmaterials im Jahr 2017 wird zugestimmt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 27. Mai 2014 (s. DS 16855/14) wurde die Braunschweiger Verkehrs-AG mit Wirkung der Handelsregistereintragung vom 28. Juli 2014 in eine GmbH umgewandelt und firmiert seitdem unter Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG). Sämtliche Geschäftsanteile werden von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft (SBBG) gehalten.
Finanzmittel für die Sanierung der Wendeschleife Ottenroder Straße sind nach der geltenden Mittelfristigen Finanzplanung auf Basis des Wirtschaftsplans 2017 der BSVG bisher in den Jahren 2018 und 2019 im Gesamtumfang von 965 T€ vorgesehen. Die Maßnahme soll aufgrund der aktualisierten Planungen in Abstimmung mit der Stadt Braunschweig nunmehr bereits in den Sommerferien 2018 umgesetzt werden.
Diese Maßnahme beinhaltet auch besonders lieferkritische Weichenanlagen. Nach Einschätzung der BSVG sind diese zu angemessenen Beschaffungspreisen aufgrund der stark reduzierten Marktteilnehmer und damit der reduzierten Fertigungskapazitäten nur bei sehr frühzeitiger Beschaffung zur benötigten Bauzeit verfügbar. Aus diesem Grund ist die Einleitung der Beschaffungsmaßnahme bereits Mitte 2017 erforderlich. Die Beschlussfassung über die Wirtschaftsplanung 2018 kann daher nicht abgewartet werden. Hierdurch wird eine Vorfestlegung für die Wirtschaftsplanung 2018 der Gesellschaft getroffen, über die gemäß § 12 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages der BSVG die Gesellschafterversammlung der BSVG entscheidet.
Auf Basis der geltenden Wirtschaftsplanung 2017 der BSVG sind in der Mittelfristigen Finanzplanung der Gesellschaft für das Jahr 2018 folgende Gleissanierungsmaßnahmen vorgesehen:
- 2. Bauabschnitt Helmstedter Straße West zwischen Schillstraße und Leonhardplatz
- Wendeschleife Volkmarode
- Überfahrt Berliner Straße/Petzvalstraße
- Überfahrt Berliner Straße/Moorhüttenweg
- Berliner Straße zwischen Kurzekampstraße und Querumer Straße
- Hagenmarkt - Ertüchtigung des Provisoriums
- Bohlweg Nord zwischen Steinweg und Hagenmarkt
Vor dem Hintergrund der seitens des Rates gefassten Beschlüsse zum Stadtbahnausbaukonzept sowie aktueller Planungsüberlegungen des Regionalverbandes Großraum Braunschweig und der Stadtverwaltung zum Bahnhof Gliesmarode, ist das o. g. Bauprogramm für 2018 den geänderten Rahmenbedingungen anzupassen. Diese Entwicklung hat Auswirkungen auf die o. g. Vorhaben und führt dazu, dass diese Projekte zunächst nicht wie bisher vorgesehen bereits im Jahr 2018 umgesetzt werden. Fördermittel nach dem GVFG-Konjunkturprogramm des Landes Niedersachsen können somit hierfür für das Jahr 2018 nicht beantragt werden.
Die somit im Wirtschaftsjahr 2018 projektseitig freiwerdenden Kapazitäten sollen durch das Vorziehen der Gleissanierungsmaßnahmen in der Frankfurter Straße zwischen Luisenstraße und Cyriaksring sowie der Wendeschleife Ottenroder Straße genutzt werden. Beide Sanierungsprojekte sind zur Förderung nach dem GVFG beim Land Niedersachsen
geeignet.
Für das Projekt Frankfurter Straße (Luisenstraße – Cyriaksring) mit einer Gesamtinvestitionssumme von rd. 1,2 Mio. € wurde zum 31. Mai 2017 fristgerecht ein Antrag über rd. 0,8 Mio. € Fördermittel beim Land Niedersachsen gestellt. Diese Maßnahme ist in der bisherigen Mittelfristigen Finanzplanung der Gesellschaft nicht enthalten. Aktuelle technische Bewertungen haben für diesen Streckenabschnitt ebenfalls einen Sanierungsbedarf ergeben. Zur wirtschaftlichen Erbringung des Stadtbahnbetriebs sollte diese Maßnahme aufgrund des Ausfalls der o. g. für 2018 geplanten Projekte vorgezogen werden. Nach derzeitigem Planungsstand ist für diese Maßnahme noch keine Beschaffung von Gleisanlagen vor Genehmigung des Wirtschaftsplans 2018 notwendig.
Für das Projekt Ottenroder Straße mit einer Gesamtinvestitionssumme von rd. 0,8 Mio. € wurde gleichfalls zum 31. Mai 2017 fristgerecht ein Antrag über rd. 0,57 Mio.€ Fördermittel beim Land Niedersachsen gestellt. Hierfür wird bereits im Wirtschaftsjahr 2017 und somit vor Genehmigung des Wirtschaftsplans 2018 aus den genannten Gründen eine Bestellung der Weichenanlagen zur Realisierung der Maßnahme erforderlich.
Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der BSVG der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 1. November 2016 entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.
