Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-04363-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 12.04.2017 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.: Bei dem genannten Verkehrszeichen „Rechts-vor-Links“ handelt es sich um das Gefahrzeichen „Kreuzung oder Einmündung“. Nach den Verwaltungsvorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist dieses Verkehrszeichen innerhalb geschlossener Ortschaften im allgemeinen entbehrlich. Dies gilt nach Einschätzung der Verwaltung insbesondere in Tempo-30-Zonen, in der grundsätzlich die Vorfahrtregelung „Rechts-vor-Links“ gilt.

 

Zu 2.: Die Sicht im Einmündungsbereich Lortzingstraße/Beethovenstraße wird durch die Markierung des 5 m-Parkverbotsbereichs mit einer Grenzmarkierung (Zick-Zack-Linie) an der Einmündung verbessert werden, um die Verkehrsteilnehmer für diese Vorschrift nochmals zu sensibilisieren.

 

Zu 3.: Die Verwaltung sieht derzeit keine Veranlassung für bauliche Veränderungen.


 

 

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