Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-04751-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Garten der Erinnerung (Roselies)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat
- Beteiligt:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Verantwortlich:
- Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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20.06.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum Antrag der BIBS-Fraktion im Rat der Stadt vom 30.05.2017 [17-04751] wird wie
folgt Stellung genommen:
Der Rat der Stadt Braunschweig hat am 13. September 2016 die Vorlage der Verwaltung zur Einrichtung eines „Gartens der Erinnerung“ nach vorheriger Zustimmung des Stadtbezirksrates 213 beschlossen (Drs.-Nr. 16-02426-01).
Die Verwaltung hatte die Beschlussumsetzung zunächst ausgesetzt, nachdem ein Bürger am 16. September 2016 vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig Klage gegen den Ratsbeschluss erhoben hatte (siehe Mitteilungen Drs. Nr. 16-03166, 16-03413). Dem Ergebnis des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens sollte nicht vorgegriffen werden.
Mit Datum vom 5. Dezember 2016 hatte die 1. Vorsitzende des Braunschweiger Forums, Frau Heiderose Wanzelius, der Verwaltung eine Stellungnahme mit einem Alternativvorschlag zur Planung des „Gartens der Erinnerung“ (datiert vom 28. November 2016) übersandt. Frau Wanzelius wurde hierzu per E-Mail vom 16. Dezember 2016 eine Zwischennachricht übermittelt, sowie im direkten Gespräch und nachgehend mit einem Schreiben vom 17. Januar 2017 der Sachstand erläutert. Demzufolge die Verwaltung zum damaligen Zeitpunkt von Gesprächen in der Sache absah, um nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig alle Einwände und Vorschläge, insbesondere die der Anwohnerinnen und Anwohner im Bereich des geplanten „Gartens der Erinnerung“ vor dem Hintergrund der Ratsentscheidung zu prüfen. Hierzu war insbesondere der Austausch mit den Anwohnerinnen und Anwohnern vorgesehen.
Der klagende Bürger hat in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig am 20. April 2017 seine Klage zurückgenommen. Das Verwaltungsgericht hat daraufhin mit Beschluss vom 09. Mai 2017 das Verfahren eingestellt.
Von diesem Zeitpunkt an konnte die Verwaltung die Planungskonkretisierung basierend auf dem Ratsbeschluss vom 13. September 2016 wieder aufnehmen. Dabei wurde das Ziel verfolgt, die bauliche Errichtung des Gartens noch im Jahr 2017 abzuschließen. Überdies sollte die Plankonkretisierung unter der weitestgehend möglichen Berücksichtigung der Änderungswünsche der Anwohnerinnen und Anwohner erfolgen.
Zur Stadtbezirksratssitzung am 23. Mai 2017 wurden die beteiligten Anwohner durch die Verwaltung eingeladen. Den politischen Vertretern vor Ort wurden die Einzelheiten der konkretisierten Umsetzungsplanung im Rahmen einer Mitteilung vorgestellt. Überdies ließ sich die Verwaltung die Ideen und kritischen Anregungen vorab übermitteln und nahm diese in die landschaftsplanerische Konkretisierung weitest möglich auf und stellte die Ideen der Anwohnerschaft sowie die Plankonkretisierungen in einer Powerpoint Präsentation dem Stadtbezirksrat vor. Dabei wurde seitens der Verwaltung deutlich gemacht, dass Änderungswünsche der Anwohnerinnen und Anwohner ihre Grenzen in der Grundsatzbeschlussfassung des Rates finden muss. In der Stadtbezirksratssitzung wurde auf die Ratsentscheidung vom 13. September 2016 verwiesen, dass der Rat die Grundsatzentwurfsplanung und den Ort der Umsetzung des Gartens der Erinnerung sowie den Tafeltext für die Informationstafel abschließend beschlossen hat.
Unter Änderung der Tagesordnung der Stadtbezirksratssitzung am 23. Mai 2017 konnten in der sich direkt an die Präsentation anschließenden Einwohnerfragestunde die Anwohnerinnen und Anwohner mit der Verwaltung die Plankonkretisierungen diskutieren.
Im Ergebnis hat der Stadtbezirksrat 213 die Planungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis genommen und um deren schnellstmögliche Umsetzung gebeten.
Darstellung der Plankonkretisierungen:
Die Verwaltung hat bei den aktuellen Detailplanungen zur Umsetzung des Ratsbeschlusses Drs.-Nr. 16-02426-01 (siehe Anhang), die seitens der Anwohnerschaft angezeigten Anmerkungen und Ideen, zu Ungenauigkeiten in den Entwurfszeichnungen, Kritikpunkten am Entwurf und Vorschläge zu alternativen Gestaltungen des Gartens soweit wie möglich aufgenommen. Dabei wurde besonders auf die Kritik, dass eine Nutzung der vorhandenen Grünfläche nach Einbringen der Gestaltungselemente für den „Garten der Erinnerung“ für Sport- und Freizeitaktivitäten nicht mehr möglich sein könnte, abgehoben. Dies geschah zuvorderst auch vor dem Hintergrund, dass der gestaltete Grünbereich in seiner Konzeption insbesondere Aktivitäten wie Fußballspielen nicht mehr zulassen könnte. Ein solcher expliziter Nutzungsausschluss war durch das Konzept des „Gartens der Erinnerung“ von Anfang an nicht vorgesehen. Vielmehr war der „Garten der Erinnerung“ als eine Ergänzung der bestehenden Gestaltung unter Einbeziehung der vorhandenen Bepflanzung angedacht.
Vor diesem Hintergrund ist bei der konzeptionellen Ausgestaltung des „Gartens der Erinnerung“ auf ursprünglich vorgesehene Gestaltungselemente wie Mohnbepflanzung, Stahlhochborde und großflächige Rosenpflanzungen verzichtet worden. Die Größe des Gartens wurde deutlich reduziert, ohne dass allerdings die konzeptionell-inhaltlichen Überlegungen, die Grundlage des Ratsbeschlusses waren, dadurch verändert worden wären.
Die Nutzung als Aufenthalts- und Spielfläche wird durch die aktualisierten Planungen für den „Garten der Erinnerung“ nicht behindert.
Bewertung der Verwaltung zum Antrag Drs. Nr. 17-04751:
Weitere Änderungen wie die im Antrag der Fraktion der BIBS vorgeschlagene räumliche Verlagerung des Gartens auf der Grundlage des Vorschlages des Braunschweiger Forums und der Text-Zusatz „Der Opfer gedenkend die Zukunft beginnen“ für die Informationstafel sind nur unter Änderung der bestehenden Beschlusslage möglich.
Mit der vorliegenden Plankonkretisierung liegt eine in sich stimmige und erinnerungskulturell hochwertige Umsetzung der Idee des „Gartens der Erinnerung“ vor, sodass eine solche Beschlussänderung aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich und nicht sachgerecht ist.
Es wird daher vorgeschlagen, auf eine geänderte Beschlussfassung basierend auf dem Antrag der BIBS-Fraktion (Drs. Nr. 17-04751) zu verzichten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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196,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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142,8 kB
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