Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-04736-01
Grunddaten
- Betreff:
-
BS-Energy und Tochtergesellschaften - Steuerzahlungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0300 Rechtsreferat; DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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zur Kenntnis
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09.06.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der BIBS-Fraktion vom 26. Mai 2017 (17-04736) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Grundsätzlich gilt das Steuergeheimnis (§ 30 Abgabenordnung), daher sind Auskünfte über die Höhe von Gewerbesteuerzahlungen nicht zulässig. Unabhängig davon können in Prüfberichten zum Jahresabschluss, die aufgrund ihrer Bedeutung den Fraktionen zur Einsicht übersandt werden, Steuerzahlungen nachgesehen werden.
Zu Frage 2:
Für die Kapitalertragsteuer gilt analog die Antwort zu Frage 1.
Zu Frage 3:
Durch Vertrag vom 17. April 2001 in der Fassung der Ergänzung vom 17. Juni 2002 hat die Stadt Braunschweig der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (BS|Energy) das Recht übertragen, für das Stadtgebiet die öffentliche Versorgung mit Wasser sowie mit Elektrizität, Gas und Fernwärme zu betreiben (Konzessionsvertrag). BS|Energy zahlt nach dem Konzessionsvertrag die gemäß der konzessionsabgabenrechtlichen Regelungen maximal zulässigen Beträge für Wasser, Strom und Gas.
In den vergangenen Jahren betrug die von BS|Energy gezahlte Konzessionsabgabe für
- Wasser rd. 3 Mio. € p. a.;
- Strom rd. 9 Mio. € p. a.;
- Gas rd. 0,6 Mio. € p. a.
Die Stadt Braunschweig erhält somit Konzessionsabgaben für alle Medien, für die es eine gesetzliche Grundlage zur Erhebung von Konzessionsabgaben gibt.
