Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-04789
Grunddaten
- Betreff:
-
Kostenfeststellung Projekt Neubau Okerbrücke Grund
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
20.06.2017
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Begründung:
Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Nr. 2 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Danach beschließt der Bauausschuss die Objekt- und Kostenfeststellung für Baumaßnahmen.
Anlass:
Die Fußgängerbrücke über die Oker in Melverode in Verlängerung der Straße Grund zum Südsee weist erhebliche Bauwerksschäden auf. Da eine wirtschaftliche Instandsetzung nicht möglich ist, soll die Brücke durch einen Neubau ersetzt werden. Bestandteil der Baumaßnahme ist die Anpassung der zur Brücke führenden Wege.
Der Vorentwurf für den Neubau der Okerbrücke Grund wurde am 11.02.2015 vom Planungs- und Umweltausschuss beschlossen (DS 17368/15).
Die Okerbrücke Grund überführt einen Fuß- und Radweg über die Oker. Dieser wird intensiv von Fußgängern und Radfahrern genutzt. Westlich der Brücke liegt der Südsee. Im Osten liegt der Ortsteil Melverode. Entlang beider Ufer verlaufen befestigte Wege, die als Freizeitwege und auch als Verbindungswege aus dem Süden der Stadt und Wolfenbüttel in die Braunschweiger Innenstadt genutzt werden. Die Brücke hat eine Spannweite von
ca. 30 m und eine Breite von 4 m entsprechend den Vorgaben der ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen).
Die Brücke wird als Stahlfachwerk errichtet. Die Lauffläche besteht aus einer mit rutschhemmenden Reaktionsharz beschichteten Stahlplatte.
Als Geländer wird ein Rohrrahmen mit Edelstahlnetz montiert. Der Handlauf wird aus einem Edelstahlrohr hergestellt.
Die Widerlager werden aus Beton hergestellt und auf ca.13 m langen Verpresspfählen gegründet.
An den Brückenenden sollen nördlich des Brückenbauwerks Straßenleuchten zur Ausleuchtung der Brückenfläche angeordnet werden. In der Straße Grund soll die Beleuchtung im Zuge der Wegebauarbeiten bis zur Leipziger Straße installiert werden.
Im Zuge des Neubaus soll durch Niveauanpassung der Wegeanbindung sowie durch eine Verringerung der Wegeneigung die Nutzung der Brücke für mobilitätseingeschränkte Personen ermöglicht werden.
Die Kostenberechnung für das Gesamtprojekt ergibt sich aus der folgenden Tabelle.
Detailliert entstehen für die einzelnen Leistungsbereiche folgende Teilkosten:
Leistungsbereich | Kosten |
Baustelleneinrichtung und technische Bearbeitung, Verkehrssicherung | 80.000 € |
Bauwerksabriss | 30.000 € |
Erdbau, Baugruben, Leitungsgräben | 20.000 € |
Herstellen der Gründung | 45.000 € |
Betonbau | 25.000 € |
Stahlbau incl. Korrosionsschutz | 175.000 € |
Brückenübergänge, Lager, Geländer, Ausstattung | 85.000 € |
Wasserhaltung | 10.000 € |
Baubehelfe, Transport, Kran | 20.000 € |
Wegeanpassung Begrünen und Sonstiges | 10.000 € |
Wegerückbau | 20.000 € |
Wegeanpassung und Anheben des Vorplatzes | 65.000 € |
Wegeanpassung Entwässerung | 15.000 € |
Beleuchtung | 20.000 € |
Sonstiges Brücke | 10.000 € |
Deponie | 5.000 € |
Ingenieurleistungen und Bauüberwachung (bereits beauftragt) | 47.802 € |
Ermittlung und Planung des Retentionsraums (bereits beauftragt) | 22.869 € |
Bauleistung für Retentionsraums | 85.000 € |
Kampfmittelerkundung und Aushubüberwachung | 5.000 € |
Netto-Summe | 795.671 € |
Unvorhergesehenes 10 % | 79.567 € |
Mw.St. 19 % | 166.295 € |
Brutto-Summe | 1.041.534 € |
Rundung | 1.045.000 € |
Die Gesamtkosten für das Projekt „Neubau der Okerbrücke Grund“ betragen somit ca. 1.045.000 €. Im Gesamtprojekt 5E.660111 stehen Mittel in Höhe von 1.100.000 € zur Verfügung.
Die Kostendifferenz zu den in der Vorlage DS 17368/15 genannten 900.000 € (800.000 € Baukosten und 100.000 € Ingenieurleistungen) der Fachwerkbrücke resultiert aus:
- verschärften Anforderungen hinsichtlich der Retentionsraumproblematik
- der hier berücksichtigten 10 %-Zulage für Unvorhergesehenes (die sicherstellen soll, dass der Kostenrahmen eingehalten werden kann).
Auch beim Bau der Bogenbrücke wären Mehrkosten in vergleichbarer Höhe angefallen.
Die Beauftragung der ausführenden Firma soll im Bauausschuss am 12.09.2017 erfolgen.
Die Umsetzung der Maßnahme vor Ort (Brücken und Wegebau) soll in der Zeit von
März 2018 bis November 2018 erfolgen. Zuvor erfolgen die Planungsleistungen und die Prüfung sowie die Herstellung des Stahlfachwerks im Werk.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
