Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-04749-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der BIBS vom 30.05.2017 (17-04749) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.:

Standortanfragen erreichen die Stadt bzw. Wirtschaftsförderung in der Regel wenige Monate vor der Umsetzung und beziehen sich auf konkrete Grundstücksgrößen und Rahmenbedingungen für Nutzungen und Gebäude, insbesondere den Bebauungsplan. Nach Vorliegen der Anfrage werden von der Wirtschaftsförderung und der Stadt, ggf. auch mehrere, den Kriterien des Anfragenden und den Steuerungsinteressen der Stadt zur Nutzung der Gewerbeflächen entsprechende Grundstücke angeboten. Die Überlegungen zum Gewerbegebiet sind noch in einer sehr frühen Planungsphase und ein Zeitraum für die Grundstücksverfügbarkeit ist noch völlig offen. Von daher liegen weder konkrete Anfragen vor, noch konnte das Gebiet angeboten werden.

 

Die angesprochene Nachfrage nach Grundstücken ist differenziert. Sie reicht von kleineren Flächen von etwa 2.000 - 5.000 qm für Dienstleister und Handwerksbetriebe bis hin zu großen Flächen von etwa 30.000 bis 80.000 qm für Gebäude und Produktionshallen wie zuletzt bei der GOM GmbH. Ein Blick in die Vermarktungsentwicklung der letzten Jahre zeigt die Nachfrage und ihre stetigen Schwankungen. Aktuell ist das Gewerbeflächenangebot so knapp, dass es für die nächsten Jahre trotz neuer Gewerbegebiete gerade so den erwarteten Bedarf decken dürfte. Die Entwicklung des Gewerbegebiets Braunschweig-Salzgitter ist aus Sicht der Wirtschaftsförderung ohne jegliche Alternative. Laufende Anfragen werden von der Wirtschaftsförderung vertraulich behandelt.

 

Zu 2. und 3.:

Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz
oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen - so das Grundgesetz. Bund und Land verfügen über keine Rechtsgrundlage, um gegen den Willen der Kommune Land für nukleartechnische Betriebe zu enteignen.

 

 

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