Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-04697-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zum Antrag der AfD-Fraktion wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zunächst weist die Verwaltung darauf hin, dass die Entscheidung über die Einführung einer Videoüberwachung sowie das Errichten einer mit Panzerglas ausgestatteten Pförtnerloge dem Oberbürgermeister im Rahmen seiner Organisationshoheit nach § 85 NKomVG zusteht.  Eine Beschlusszuständigkeit für Angelegenheiten, die die Organisationshoheit betreffen, kann der Rat auch nicht durch Vorbehaltsschluss gemäß § 58 Abs. 3 Satz 1 NkomVG an sich ziehen. Insoweit wäre der begehrte Ratsbeschluss rechtswidrig.

 

Unabhängig davon hat die Polizei auf Nachfrage mitgeteilt, dass zwar für das gesamte Bundesgebiet durchaus eine anhaltend hohe abstrakte Gefährdung bestehe, es jedoch keine Erkenntnisse für eine konkretes Gefährdungspotential für Braunschweig gebe. Aus diesem Grund werden auch für Dienstgebäude der Polizei keine besonderen Sicherungsmaßnahmen ergriffen.

 

Die Sicherungsmaßnahmen im Amtsgericht sind der Tatsache geschuldet, dass es dort in der Vergangenheit in einem Gerichtsverfahren einen Familienstreit gegeben hat, der durch Schusswaffengebrauch mit einem tragischen Todesfall endete. Diese Streitigkeit stand allerdings in keinem Zusammenhang mit terroristischen Anschlägen.

 

Eine interkommunale Umfrage bei den Städten Hannover, Wolfsburg und Salzgitter hat ergeben, dass in allen drei Städten keine besondere Gefährdungslage wegen terroristischer Anschläge gesehen wird. In den letzten Jahren wurden daher keine besonderen Maßnahmen in Sachen Sicherheit in den Rathäusern vorgenommen. Videoüberwachungen im Eingangsbereich gibt es bei keiner der befragten Städte.

 

Vor diesem Hintergrund sieht die Verwaltung derzeit keinen Handlungsbedarf.
 

 

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