Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 17-04823
Grunddaten
- Betreff:
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Änderungsantrag zur Vorlage - 17-04537-01 Richtlinie über die Gewährung von Anerkennungsbeträgen für den Ankauf von Besetzungs-rechten auf dem Privatvermietermarkt über die "Zentrale Stelle für Wohnraumhilfe" und Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für die Einräumung von Belegungs- und Mietpreisbindungen an Mietwohnungen und für die Modernisierung dieser Wohnungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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20.06.2017
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Beschlussvorschlag
„1. Die Richtlinie über die Gewährung von Anerkennungsbeträgen für den Ankauf von Besetzungsrechten auf dem Privatvermietermarkt über die „Zentrale Stelle für Wohnraumhilfe“ und die Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für die Einräumung von Belegungs- und Mietpreisbindungen an Mietwohnungen und für die Modernisierung dieser Wohnungen werden in der in der Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Dabei wird - zusammen mit anderen Maßnahmen außerhalb dieser Richtlinie - über die zehnjährigen Besetzungsrechte angestrebt, mindestens 50 Probewohneinheiten pro Jahr zu errichten.
2. Die zu ihrer Umsetzung erforderlichen Haushaltmittel sind bereitzustellen."
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Schilderung zum Sachverhalt wird unter dem Punkt 2.1 von der Verwaltung ausgeführt, dass mit den zehnjährigen Besetzungsrechten jährlich 15 Probewohnungen realisiert werden sollen, je nach Angebot. Damit soll zusammen mit den bestehenden 15 Probewohnungen pro Jahr (außerhalb der Richtlinie) eine Zahl von 30 Probewohnungen jährlich erreicht werden.
Diese Zahl geht eindeutig hinter die von OB Markurth und auch von der Verwaltung bisher genannten Zahl 50 zurück.
Alle Experten sind sich einig, dass selbst eine Zahl von 50 Probewohnungen nicht ausreichend ist, um den tatsächlichen Bedarf zu decken.
Der im Ausschuss für Soziales und Gesundheit gefasste Beschluss, den Sachverhaltstext entsprechend zu ändern, wurde von der Verwaltung als nicht rechtens erklärt, weil ein Ausschuss nur einen Beschlusstext ändern könne.
