Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 17-04689
Grunddaten
- Betreff:
-
Substanzerhaltende Pflege von Grünflächen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Mühlnickel, Rainer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Grünflächenausschuss
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Vorberatung
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06.06.2017
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06.09.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
- Der Beschluss des Rates zur Haushaltskonsolidierung von 2002, die Pflege der öffentlichen Grünflächen in 22 Ortsteilen und vier Gewerbegebieten zu reduzieren, wird aufgehoben. Notwendige Haushaltsmittel sind für 2017 außer-, bzw. überplanmäßig bereitzustellen und für die Folgejahre im Haushaltsplan einzuplanen.
- Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept zu erstellen, nach dem die in Folge der Haushaltskonsolidierungsbeschlüsse nicht ersetzten ca. 800 Bäume im Laufe der nächsten fünf Jahre neu angepflanzt werden.
Sachverhalt
Begründung:
Seit 2002 erfolgt die Pflege der öffentlichen Grünflächen aufgrund des Haushaltskonsolidierungsbeschlusses nur noch eingeschränkt. In vielen Stadtteilen werden seitdem gefällte oder umgestürzte Bäume nicht mehr ersetzt und Pflegemaßnahmen auf das absolute Minimum begrenzt. Das hat zum Verlust von ca. 800 Bäumen und zahlreichen Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern geführt. Nach der Stellungnahme der Verwaltung auf eine Anfrage (der CDU) zum Grünflächenausschuss am 2.5.2017 würden sich bei Aufhebung des Beschlusses die Mehrkosten für eine „substanzerhaltende Pflege der konsolidierten Grünbereiche“ auf 234.000 € jährlich belaufen (DS 17-04406-01). Diese Mittel sind anteilig für 2017 und in voller Höhe für die Folgejahre im Haushaltsplan vorzusehen.
Darüber hinaus ist der bereits entstandene Schaden im Umfang von ca. 800 nicht ersetzten Bäumen auszugleichen. Hierfür soll ein Konzept erstellt werden, das beschreibt, welche Nachpflanzungen prioritär sind und inwieweit ggf. Ersatzpflanzungen an anderen als den Ursprungsstandorten der Bäume sinnvoll sein können. Um die Verwaltung und den städtischen Haushalt nicht zu überfordern soll die Nachpflanzung schrittweise innerhalb der nächsten fünf Jahre erfolgen.
