Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-04848-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Garten der Erinnerung (Roselies) - Aussetzen der Beschlussumsetzung aufgrund Ratsantrag Drs.-Nr. 17-04848
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat
- Beteiligt:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Verantwortlich:
- Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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zur Kenntnis
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11.08.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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22.08.2017
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Sachverhalt
Zum Antrag der BIBS-Fraktion vom 26.06.2017 (Drs. Nr. 17-04848) wird wie folgt Stellung genommen:
Der Rat hatte am 13.09.2016 die Errichtung des „Garten der Erinnerung“ im Baugebiet Roselies-Kaserne (Drs. Nr. 16-02426-01) beschlossen, indem den und der Grundsatzplanungen der Verwaltung zugestimmt wurde.
Aufgrund der Klage eines Anwohners vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig gegen den Ratsbeschluss konnte dieser zunächst nicht umgesetzt werden. Nach Rücknahme der Klage konnte die Verwaltung im Mai 2017 dem Stadtbezirksrat 213 und der Anwohnerschaft die konkretisierte Umsetzungsplanung vorstellen. Für die Details der Entwicklungen wird auf die Stellungnahme Drs. Nr. 17-04751-01 verwiesen.
Nachdem die BIBS-Fraktion bereits für den Rat am 20.06.2017 einen Antrag auf Änderung des Ratsbeschlusses gestellt (Drs. Nr. 17-04751) und diesen nach Einbringung wieder zurückgenommen hatte, wurde dieser Antrag inhaltsgleich für den Rat am 22.08.2017 erneut gestellt (Drs. Nr. 17-04848).
Das Vorliegen eines Antrags zu einem bestehenden Ratsbeschluss entbindet die Verwaltung nicht von der Pflicht zur Umsetzung des bestehenden Ratsbeschlusses, denn eine aufschiebende Wirkung tritt kommunalrechtlich durch den neuen Ratsantrag nicht ein. Dies gilt auch dann, wenn durch die potentielle Beschlussmöglichkeit des neuen Antrags eine inhaltliche Änderung der bestehenden Beschlusslage nicht auszuschließen ist. Konkret bedeutet dies: Die Verwaltung ist kommunalrechtlich nicht verpflichtet, die Befassung des Rates am 22.08.2017 mit dem neuen Antrag der BIBS-Fraktion abzuwarten.
Dennoch wird die Verwaltung die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 13.09.2017 (Drs. Nr. 16-02426-01) und damit die Errichtung der „Gartens der Erinnerung“ aussetzen, da das Schaffen von Fakten im Angesicht des vorliegenden Ratsantrags der BIBS-Fraktion in der Sache nicht zuträglich wäre und dem Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme kommunaler Organe widersprechen würde.
In der Konsequenz ist hierdurch allerdings zu befürchten, dass durch die frühestens nach der Ratssitzung am 22.08.2017 umsetzbare Beauftragung und das sich ab Herbst schließende Zeitfenster für Pflanzmaßnahmen, mit der Errichtung des „Gartens der Erinnerung“ wahrscheinlich erst ab Frühjahr 2018 begonnen werden kann.
