Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 17-04807

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Bebauungspläne regeln  auf welche Art und Weise in einem bereits vorhandenen oder neu zu errichtenden Gebiet gebaut werden darf. Diese setzen dem Bauherrn oft Grenzen. Daher gibt es Bestimmungen über die Zulassung von Ausnahmen und Befreiungen. Dies regelt Par. 31 des Bau-Gesetzbuches (BauGB) ( https://dejure.org/gesetze/BauGB/31.html ). Demnach können von den Festsetzungen des Bebauungsplanes solche Ausnahmen oder Befreiungen erteilt werden, die im Bebauungsplan explizit nach Art und Umfang vorgesehen sind. Das macht dermaßen detaillierte Bebauungspläne überhaupt erst notwendig.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

 

  • In wie vielen Fällen wurde der Paragraph 31 Abs. 2 BauGB in den letzten 3 Jahren zur Befreiung  von Festsetzungen angewendet?

 

  • Von welchen Festsetzungen wurde hauptsächlich befreit?

 

 

 

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