Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 17-04807
Grunddaten
- Betreff:
-
BauGB Par. 31 Abs. 2 Anzahl und Gründe für Befreiungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Die Fraktion P2 im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Planungs- und Umweltausschuss
|
zur Beantwortung
|
|
|
|
09.08.2017
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Bebauungspläne regeln auf welche Art und Weise in einem bereits vorhandenen oder neu zu errichtenden Gebiet gebaut werden darf. Diese setzen dem Bauherrn oft Grenzen. Daher gibt es Bestimmungen über die Zulassung von Ausnahmen und Befreiungen. Dies regelt Par. 31 des Bau-Gesetzbuches (BauGB) ( https://dejure.org/gesetze/BauGB/31.html ). Demnach können von den Festsetzungen des Bebauungsplanes solche Ausnahmen oder Befreiungen erteilt werden, die im Bebauungsplan explizit nach Art und Umfang vorgesehen sind. Das macht dermaßen detaillierte Bebauungspläne überhaupt erst notwendig.
Vor diesem Hintergrund fragen wir an:
- In wie vielen Fällen wurde der Paragraph 31 Abs. 2 BauGB in den letzten 3 Jahren zur Befreiung von Festsetzungen angewendet?
- Von welchen Festsetzungen wurde hauptsächlich befreit?
