Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-04883
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Miet- und Nutzungsordnung der "halle267 - städtische galerie braunschweig"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Verantwortlich:
- Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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Vorberatung
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11.08.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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22.08.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit 2014 ist die Stadt Betreiberin der Ausstellungshalle Hamburger Straße 267. Nach einer mehrjährigen Erprobungsphase hat der Verwaltungsausschuss am 13. Juni 2017 ein neues Konzept für die Ausstellungshalle beschlossen (Drs.-Nr. 17-04428). Es sieht zusammengefasst vor, dass die Halle zukünftig ausschließlich dem Zweck der Präsentation von Kunstausstellungen zugeführt wird. Hintergrund ist, dass in Braunschweig ein erheblicher Bedarf an geeigneten Flächen für entsprechende Ausstellungen besteht. Neben den etablierten Institutionen im Bereich der Bildenden Kunst wie der Hochschule für Bildende Künste, dem Bund Bildender Künstler e.V. oder dem Museum für Photographie gibt es eine aktive freie Kunstszene. Sowohl Vertreter der genannten Institutionen als auch Vertreter der freien Künstlerinnen und Künstler zeigen der Kulturverwaltung regelmäßig einen Mangel an geeigneten Orten für Kunstausstellungen an. Das Defizit wurde auch im Rahmen der Treffen zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) „Denk Deine Stadt!“ bestätigt. Dieser defizitären Situation, die eine Fortentwicklung der Braunschweiger Kunstszene hemmt, soll durch eine Profilschärfung der Ausstellungshalle in der Hamburger Straße 267 begegnet werden.
Nach dem Beschluss des neuen Konzepts durch den Verwaltungsausschuss am 13. Juni 2017 muss nunmehr die Miet- und Nutzungsordnung entsprechend angepasst werden. Die wesentlichen Änderungen sind durch Fett- und Kursivschrift markiert. Die Höhe der von den Nutzern zu zahlenden Entgelte bleibt durch die Anpassungen unverändert.
Die Umsetzung des neuen Konzepts soll ab dem Jahr 2018 erfolgen. Daher soll auch die neue Miet- und Nutzungsordnung zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.
Umsetzungskosten:
In der Pilotphase im Jahr 2018 werden die geplanten Ausstellungen durch Eigenmittel des Fachbereichs Kultur, durch Projektfördermittel und durch Drittmittel umgesetzt. Für das Jahr 2018 ist eine Evaluierung des Ausstellungsbetriebes geplant. Bei einem Erfolg werden zur dauerhaften Umsetzung zusätzliche Mittel ab dem Haushaltsjahr 2019 benötigt. Zu diesem Punkt wird dem AfKW zusammen mit den Evaluierungsergebnissen berichtet werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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304,6 kB
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