Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-04858

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Unter dem Vorbehalt einer positiven baufachlichen Prüfung durch den zuständigen Fachbereich wird dem Waldorfkindergarten Braunschweig Rudolf-Steiner-Straße e.V. gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Braunschweig eine Zuwendung in Höhe von bis zu 5.470,09 € für die Sanierung des Außengeländes seiner Kindertagesstätte gewährt. Sollten zum Ende des Haushaltsjahres 2017 noch entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, ist eine Erhöhung der Zuwendung auf bis zu 6.153,85 € möglich.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Haushaltsplan 2017 sind für die Sanierung der Kindertagesstätten der freien Träger 180.000 € bereitgestellt.

 

Gem. § 5 der Satzung für das Jugendamt hat der Jugendhilfeausschuss bei der Verteilung der im Haushaltsplan zur Förderung von Einrichtungen, Organisationen und Maßnahmen der Jugendhilfe bereitgestellten Mittel Beschlussrecht.

 

Um zu einer wirksamen Verteilung der Mittel zu gelangen, wurde mit den freien Trägern über die Arbeitsgemeinschaft freier Träger Braunschweig (Kindertagesstätten) Verbindung aufgenommen. Die Arbeitsgemeinschaft hat nach internen Beratungen einen abgestimmten Vorschlag für die Verteilung der zur Verfügung stehenden Sanierungsmittel eingereicht. Dieser dient den freien Trägern der Jugendhilfe als Grundlage für die einzureichenden Anträge auf Zuwendungen für die Sanierungsmaßnahmen ihrer Kindertagesstätten.

 

Der Waldorfkindergarten Braunschweig Rudolf-Steiner-Straße e.V. beabsichtigt, das Außengelände der Einrichtung zu entwässern und Wege neu zu pflastern. Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich laut Angebot auf 19.664,75 €. Der Waldorfkindergarten Braunschweig Rudolf-Steiner-Straße e.V. beantragt einen Zuschuss von 5.470,09 € bzw. dem höchstmöglichen Betrag von 6.153,85 €, sofern zum Ende des aktuellen Haushaltsjahres noch entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen unter 4S.510019 zur Verfügung.

 

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