Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 17-05129
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterhaltsvorschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Beantwortung
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24.08.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit Juli 2017 ist ein neues Gesetz zum Unterhaltsvorschuss in Kraft. In diesem Zusammenhang wurde in der Presse darüber berichtet, dass laut Forschungsergebnis der Bertelsmann-Stiftung ca. die Hälfte aller Unterhaltspflichtigen ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen. Weitere 25% zahlen nur teilweise. Die Kommunen müssen dann für eine Ersatzleistung aufkommen.
Unter diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung,
- Wie hoch waren die Unterhaltsvorschussleistungen im Jahr 2016/17 für die Stadt Braunschweig an viele Kinder?
- In welcher Höhe konnten ausstehende Beträge in einem Rückgriffverfahren in die Stadtkasse zurückgeholt werden?
- Wie verläuft das Rückgriffsverfahren mit allen rechtlichen Konsequenzen?
Gez. Uwe Jordan
