Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 17-04912

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Beurteilung der Auslastung im 2. Quartal wurden die Belegungsstatistiken des Monats Juni 2017 ausgewertet. Hierbei wurde die Anzahl der tatsächlich belegten Plätze den durch die Aufsichtsbehörde genehmigten Platzkapazitäten gegenübergestellt.

 

Zusammengefasst ergeben sich für die Braunschweiger Betreuungseinrichtungen für Kinder im Alter von 0-10 Jahren folgende Auslastungsquoten:

 

Juni 2017

Kinderzahl

(informativ)

verfügbare

Plätze

belegte

Plätze

nicht belegte

Plätze

Auslastung

in %

Krippenkinder

6.732

1.752

1.561

191

89,1%

Kindergartenkinder

6.039

6.240

6.264

-24

100,4%

Schulkinder

7.805

3.753

3.679

74

98,0%

Kindertagespflege

 

1.022

1.048

-26

102,5%

 

Hinweis: Die Erfassung aller betreuten Kinder in Kindertagesstätten erfolgt aufgrund der Zuordnung bei der Entgeltberechnung nach Altersstufen (0-3jährige Kinder = Krippe, 3–6jährige Kinder = Kindergarten). Diese Erfassung ermöglicht einen Abgleich der Daten zwischen Entgeltstelle und Kita-Planung sowie der Landesstatistik (Landesamt für Statistik Niedersachsen).

 

Im Vergleich zum 1. Quartal 2017 hat sich zum Ende des Kindergartenjahres im Juni eine Überbelegung im Bereich der Kindergartenplätze ergeben. Hierbei handelt es sich jedoch größtenteils um Krippenkinder, die das 3. Lebensjahr bereits vollendet haben, somit statistisch als Kindergartenkinder erfasst werden, jedoch praktisch weiter einen Krippenplatz belegen. Die Zahl der nicht belegten Krippenplätze ist entsprechend weiter angestiegen, eine Nachbesetzung ist aber im Regelfall aufgrund der Belegung mit inzwischen 3-jährigen Kindern nicht möglich.

 

Die Auslastung von über 100% im Bereich der Kindertagespflege ist durch „Platzsharing“ zu erklären, das heißt, mehrere Kinder mit geringem Betreuungsbedarf teilen sich einen Betreuungsplatz.

 

Grundsätzlich ist weiterhin zu beobachten, dass freie Platzkapazitäten im laufenden Kindergartenjahr in Anspruch genommen werden, da auf Grund des Rechtsanspruches auf einen Krippenplatz verstärkt auch unterjährig Betreuungsplätze nachgefragt werden. Während im März 2017 noch rund 250 nicht belegte Plätze in Krippe und Kindergarten ausgewiesen wurden, ist diese Zahl im Juni 2017 auf 167 gesunken.

 

Durch die stichtagsbezogene Abfrage kann nicht beurteilt werden, inwieweit die im Juni 2017 nicht belegten Plätze durch bereits erteilte Zusagen schon belegt sind oder tatsächlich für eine Vermittlung zur Verfügung stehen.

 

Eine detaillierte Übersicht der Auslastung unter Berücksichtigung der Trägerschaft, der in Anspruch genommenen Stundenbuchungen sowie ein Vergleich mit dem Vor(jahres)-Quartal sind in den Anlagen 1 und 2 beigefügt.

 

Informationen zur gesamtstädtischen Versorgungssituation bzw. die der Stadtbezirke können dem KITA-KOMPASS Angebotsübersicht 2016/2017 entnommen werden.

 

Das strategische Ziel Nr. 3 „Quantitativer und qualitativer Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder bis zur Beendigung des Grundschulalters“ sowie die Rechtsansprüche auf Betreuung werden durch die zur Verfügung stehenden Plätze im Krippen- und Kindergartenbereich erfüllt.


 

 

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Anlagen

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