Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 17-04873
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht zur Umsetzung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten (Quik)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Kenntnis
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24.08.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten (QuiK) RdErl. D. MK v. 27.4.2017 – 21-47 501/2 - ermöglicht eine befristete Förderung im Zeitraum vom 01.01.2017 – 31.12.2018. Antragsfrist für die Förderung im Jahr 2017 ist der 31.07.2017. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist die Stadt Braunschweig als öffentlicher Träger der Jugendhilfe. Sie darf die Mittel nach Maßgabe der Richtlinie an öffentliche und freie Träger von Kindertagesstätten weiterleiten. Die Antragstellung setzt ein Einvernehmen mit allen Kita-Trägern zum Einsatz und der Verteilung der Mittel voraus. Hierzu wurde am 20. Juni 2017 ein Abstimmungsgespräch mit den Trägervertretenden durchgeführt. Allen Trägervertretenden wurden im Anschluss Unterlagen und Informationen zur Abstimmung zur Verfügung gestellt.
Die Zuwendungen des Landes werden in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung für die Dauer von jeweils zwei Jahren gewährt. Zuwendungsfähig sind die im Bewilligungszeitraum anfallenden Personalkosten für zusätzliche Fach- und Betreuungskräfte und Sachkosten für Einführungskurse.
Der Stadt Braunschweig stehen entsprechend der veröffentlichten Berechnungsgrundlage der Nds. Landesschulbehörde für das Jahr 2017 Fördermittel in Höhe von max. 1.870.650 € sowie für das Jahr 2018 in Höhe von max. 1.868.960 € zur Verfügung. Diese werden für den o.g. Förderzeitraum seitens der Stadt Braunschweig fristgerecht beantragt.
Die Richtlinie ermöglicht die Förderung des Einsatzes von Zusatzkräften im Kindergarten
(3 – 6 jährige Kinder) zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten unter Berücksichtigung der Integration von Kindern mit Fluchterfahrungen. Gefordert wird der Einsatz im Umfang von mind. ½-Stelle sowie eine Qualifikation der Zusatzkräfte nach § 4 Abs. 1 bis 3 Niedersächsisches Kindertagesstättengesetz - KitaG - (mind. Sozialassistent/Sozialassistentin bzw. Kinderpfleger/Kinderpflegerin).
Einer groben Kalkulation mit Durchschnittspersonalkosten für eine päd. Fachkraft (S 8a bzw. S 8b) zu Folge könnte mit der Förderung die Schaffung von insgesamt ca. 70 zusätzlichen Stellen (T 19,5) finanziert werden.
Sofern nicht ausreichend qualifizierte Zusatzkräfte auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, können auch „andere geeignete Kräfte“ eingesetzt werden, die die Aufnahmevoraussetzungen für den Einstieg in die Klasse 2 der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent erfüllen. Hierbei ist eine Teilnahme an Einführungskursen vorgesehen. Die geforderten Einführungskurse für den Quereinstieg umfassen 160 Unterrichtseinheiten. Derzeit liegt bereits ein Angebot der ev. Landeskirche zur Durchführung von Einführungskursen vor. Dies kann ggf. bedarfsorientiert von den Trägern/Kindertagesstätten in Anspruch genommen werden. Gleiches trifft auch auf mögliche Einführungskurse anderer Anbieter zu.
Mit den Trägervertretern in der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 Sozialgesetzbuch VIII – Kinder- und Jugendhilfe - SGB VIII - Kita - wurde zur Verteilung der Fördermittel die Einführung von Trägerbudgets vereinbart. Die Träger erhalten dabei ein Budget und können unter Berücksichtigung der Richtlinie des Landes Niedersachsen eigene Schwerpunkte für die Umsetzung wählen. Dabei bezieht sich die Förderung lt. Richtlinie nur auf Kindergarten- und Familiengruppen.
Als maßgebliches Kriterium für den Verteilungsschlüssel zur Bildung der Trägerbudgets wird die Anzahl der Kindergarten- und Familiengruppen in den Kindertagesstätten, in denen ein hoher Anteil von Kindern betreut und in deren Familien überwiegend nicht deutsch gesprochen wird, vereinbart (Stichtag 01.03.2017, ab ca. 20 %). Dieses Budget kann dann von jedem Träger bedarfsorientiert für den Einsatz von Zusatzkräften sowie die Finanzierung von Einführungskursen genutzt werden.
Eine entsprechende Datenerhebung wird in Zusammenarbeit mit den Kita-Trägern bereits durchgeführt. Zur konkreten Weiterleitung der Fördermittel durch die Stadt Braunschweig ist die Einführung eines geregelten Antrags- und Nachweisverfahrens entsprechend den Vorgaben der Förderrichtlinie vorgesehen.
Angesichts des rückwirkenden Erlasses der Richtlinie könnte der Fall eintreten, dass die zur Verfügung stehenden Mittel insbesondere für das Jahr 2017 nicht in voller Höhe ausgeschöpft werden können. Zudem stellen der aktuelle Fachkräftemangel sowie die Befristung der Förderrichtlinie weitere Erschwernisse bei der Umsetzung dar. Für die verwaltungsmäßige und fachliche Umsetzung der Förderrichtlinie auf Seiten des öffentlichen und auch der freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe stehen keine Fördermittel zur Verfügung. Wenngleich keine unmittelbare Kofinanzierungspflicht der Kommune besteht, können sich zur nachhaltigen Sicherstellung der Qualitätsverbesserung ggf. Erwartunghaltungen zur Anschluss-/Kofinanzierung ergeben.
Anlagen
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(wie Dokument)
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118 kB
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