Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-04854

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Stellungnahme vom 12. Juni 2017 wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

Die Zuständigkeit des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig § 6 Abs. 4 b. Danach ist die Zustimmung zu Planfeststellungsverfahren auf den Planungs- und Umweltausschuss übertragen.

 

 

Inhalt und Verfahren

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr führte von April bis Juni 2017 ein ergänzendes Anhörungsverfahren zum Weiterbau der A 39 im 7. Bauabschnitt von Wolfsburg bis Ehra-Lessin durch.

 

Gegenstand des ergänzenden Anhörungsverfahrens war, neben diversen Kompensationsmaßnahmen im unmittelbaren Trassenbereich, das Ergebnis der aktualisierten Verkehrsmengenprognose.

 

Bisher bezog sich die Verkehrsmengenprognose auf die erwarteten Verkehrsmengen im Jahre 2025 und auf dieser Basis hatte die Stadt Braunschweig bereits im Jahre 2015 eine Stellungnahme abgegeben (vgl. DS 17367/15).

 

Die aktualisierte Verkehrsmengenprognose bezieht sich jetzt auf die erwarteten Verkehrsmengen des Jahres 2030. Es wird erwartet, dass zu diesem Zeitpunkt die A 39 in voller Länge befahrbar sein wird. Im Vergleich steigen die prognostizierten Verkehrsmengen der A 39 im Abschnitt BS-Rautheim – Braunschweig-Süd. Die Emissionsberechnungen für den betrachteten Bereich ergibt, dass die Emissionspegel um bis zu 0,9 db(A) tags und 1,0 db(A) nachts zunehmen.

 

Die positiven und negativen Auswirkungen des Weiterbaus der A 39 werden damit auch in Braunschweig spürbar sein.

 

In diesem Zusammenhang wurde die Stadt Braunschweig mit Schreiben vom 19. April 2017 zur Stellungnahme bis zum 20. Juni 2017 aufgefordert. Zur Wahrung der Frist wurde, vorbehaltlich der Entscheidung durch den Planungs- und Umweltausschuss, eine voläufige Stellungnahme (Anlage 1) abgegeben (vgl. Mitteilung DS 17-04772).

 

In der vorläufigen Stellungnahme wird der Weiterbau der A 39 grundsätzlich begrüßt. Die Stadt Braunschweig ist zwar durch den Bau des Abschnitts Wolfsburg–Ehra-Lessin nicht unmittelbar betroffen. Die Auswirkungen des erhöhten Fahrzeugaufkommens, die Lärmimmissionen und die Verkehrsbelastung im nachgeordneten Netz sind jedoch auch im Stadtgebiet Braunschweig zu berücksichtigen.

 

Dementsprechend wird das Land in der Stellungnahme aufgefordert, seine Verkehrsuntersuchung zu ergänzen, auf den aktuellen Stand der Bauleitplanung abzustellen und den Immissionsschutz im Stadtgebiet Braunschweig, auch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und der kommunalen Lärmaktionsplanung, stärker zu behandeln und gegebenenfalls zu ergänzen.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise