Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 17-04980

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Nach § 56 NKomVG in Verbindung mit § 91 Abs. 4 Satz 1 NKomVG hat jedes Mitglied des Stadtbezirksrates das Recht Auskunft in allen Angelegenheiten der Kommune zu verlangen. Dies geschieht u. a. in Form von Anfragen an die Verwaltung. Die Qualität des Inhalts der Antworten der Verwaltung ist dabei unterschiedlich (als Negativbeispiel: Antwort 17-04374-01 für 16-03493). Daher folgende Fragen an die Verwaltung:

 

Unterhält die Verwaltung ein Qualitätsmanagementsystem zur Sicherstellung eines Mindestmaßes einer inhaltlichen Qualitätsanforderung von Antworten auf Anfragen (z. B. in Anlehnung an ISO EN DIN 9001 ff.)?

Falls dies nicht der Fall ist:

Wie stellt die Verwaltung z. Zt. ein inhaltliches Qualitätsmindestmaß sicher?

Plant die Verwaltung ein entsprechendes Qualitätsmanagementsystem (z. B. entsprechend ISO EN DIN 9001 ff.) einzuführen?

 

Stefan Heikebrügge

Gruppe Die PARTEI\PIRATEN

 

 

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