Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 17-04983

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Seit vielen Jahren wechseln in BS-Südstadt alte Siedlungshäuser den Besitzer. Oft werden die Häuser dann von den Neubürgern umfänglich saniert und modernisiert; dabei wird der Charakter des Siedlungshauses in der Regel beibehalten.

 

Immer wieder werden aber auch die alten Häuser ganz abgerissen und es wird ein kompletter Neubau auf das Grundstück gesetzt. Der Neubau hat dann u. U. nicht mehr das Format des alten Siedlungshauses, sondern ist ein Haus mit deutlich abweichenden Grundrissen, Dachformen oder Bauhöhen und mehr.

 

Dies hat zur Folge, dass sich die neuen Häuser nicht in die Umgebung einpassen und der Charakter der Siedlung nach und nach zerstört wird.

 

1. Welche Kriterien gelten in der Südstadt zum Beispiel an der Hohenstaufenstraße oder Rathenaustraße/Wesemeierstraße für Neubauten in einem alten Umfeld in Bezug auf Grundrisse, Dachformen, Bauhöhen, Abstandsmaße, Geschossigkeit und anderen wesentlichen Merkmalen, die in dem entsprechenden Bebauungsplan beschrieben sind?

 

2. Nach welchen Kriterien bzw. Rechtsgrundlagen werden Abweichungen von den Anforderungen und Regelungen in den Bebauungsplänen in der Südstadt zugelassen oder abgewiesen?

 

3. Wie wird für Außenstehende deutlich gemacht, dass nach einem Bauantrag für eine private Baumaßnahme eine gültige Baugenehmigung vorliegt, die bestätigt, dass sich die Maßnahme im Rahmen des B-Plans bewegt und worin unterscheidet sich davon die Bauanzeige?

 

gez.

 

Ilona Kaula
 

 

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