Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-04892
Grunddaten
- Betreff:
-
Anlage einer öffentlichen Grünfläche und eines Jugendplatzes im Plangebiet Roselies-Süd
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0130 Referat Kommunikation; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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Entscheidung
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15.08.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Zuständigkeit des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Ziff. 5 NKomVG, wonach der Stadtbezirksrat u.a. über die Ausstattung der im Bezirk gelegenen Park- und Grünanlagen entscheidet.
Sachverhalt:
Gemäß B-Plan „Roselies-Süd“, RA 27 ist innerhalb der öffentlich festgesetzten Grünanalage südlich der Bebauung Elsa-Neumann-Straße ein Jugendplatz mit einer Größe von rund
600 qm herzustellen. Grundlage für die Planung des Jugendplatzes war eine Kinder- und Jugendbeteiligung. Zusammenfassend sollen aus den wichtigsten genannten Wünschen der Jugendlichen ein Basketballfeld, eine Parcoursfläche, ein Unterstand sowie eine Schaukel realisiert und in die Grünanlage integriert werden.
Gestaltungskonzept:
Das Jugendspielangebot befindet sich am Übergang zur freien Landschaft und wird über einen wassergebundenen Weg erschlossen. Der Jugendspielbereich gliedert sich in ein Basketballfeld mit zwei Körben und einen gepflasterten Parcoursbereich mit punktuellen Fallschutzflächen. Beide Bereiche sind durch eine gepflasterte Aufenthaltsfläche mit Unterstand und Sitzmöglichkeiten voneinander getrennt. Der gesamte Bereich soll mit leichten, bepflanzten Anwallungen zur Wohnbebauung hin optisch eingefasst werden. Baumpflanzungen sollen die Aufenthaltsqualität und den Schattenwurf optimieren und die Hauptachse der Anlage in West-Ost-Richtung unterstreichen. Eine schaukelartige Konstruktion östlich des Parcoursfeldes soll das Angebot für Jugendliche abrunden.
Realisierung und Gesamtkosten:
Die Maßnahme soll nach erfolgtem Ausschreibungsverfahren im Herbst 2017 begonnen werden. Die geschätzten Baukosten für die Herstellung der gesamten Grünanlage, einschließlich des Jugendspielbereichs, setzen sich zusammen aus:
Wege- und Platz- sowie Tiefbauarbeitenca. 138.000,- €
Spielgeräte und sonstige Ausstattungca. 119.000,- €
Vegetationstechnische Maßnahmen ca. 227.000,- €
Bruttobaukosten gesamtca. 484.000,- €
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Finanzierung:
Entsprechende Mittel stehen im Haushalt 2017 unter dem Projekt 5E61016 zur Verfügung. Auf Basis der vertraglichen Vereinbarungen mit der GGB wird es für den Jugendplatz einen Mittelrückfluss in Höhe von 90.000,- € geben sowie 29,41 % der Kosten für die Erstellung der öffentlichen Grünflächen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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2
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(wie Dokument)
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4 MB
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