Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 17-04963

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Sachdarstellung:

 

Seit der letzten Mitteilung an den Planungs- und Umweltausschuss vom 7. Juni 2017 (DS 17-04745) zum Verhandlungsstand und zur Verlängerung des Moratoriums bis Ende August 2017 haben weitere Gespräche zwischen der Verwaltung und den Vertretern der Firma Eckert & Ziegler sowie des Landes zu den offenen Fragen stattgefunden.

 

Bei einem letzten Abstimmungsgespräch mit der Firma Eckert & Ziegler am 18. Juli 2017 konnte für Teilbereiche eine grundsätzliche Einigung erzielt werden. Erforderliche Abstimmungen zwischen der Firma und dem Umweltministerium als strahlenschutzrechtliche Genehmigungsbehörde setzen sich parallel fort. Zwischen der Stadt und dem Unternehmen konnten folgende Sachverhalte festgehalten werden:

 

 

1. Nutzungsänderung des Antrags für die Halle zu Lagerzwecken bei gleichzeitiger Rücknahme der Vollstreckungsklage

 

Die Bearbeitung des Bauantrages der Eckert & Ziegler Umweltdienste GmbH für die Errichtung einer Halle zur Messung, Konditionierung und sicheren Verpackung schwach radioaktiver Abfälle aus dem Jahre 2011 war im Hinblick auf die Anforderungen des zwischenzeitlich aufgehobenen Bebauungsplanes TH 22 zunächst ruhend gestellt und anschließend abgelehnt worden, da Eckert & Ziegler die Anforderungen aus dem Bebauungsplan nicht beigebracht hat. Das Unternehmen hatte hiergegen eine Vollstreckungsklage beim Verwaltungsgericht Braunschweig (VG) eingereicht, die allerdings während des Normenkontrollverfahrens gegen den Bebauungsplan ebenfalls ruhte.

 

Im Gespräch am 18. Juli 2017 hat das Unternehmen seine Bereitschaft erklärt, die ursprünglich für die Halle vorgesehene Nutzung auf die alleinige Lagerung schwach radioaktiver Abfälle zu beschränken. Ein entsprechendes Schreiben liegt der Verwaltung vor. Das Unternehmen hat im Gespräch erklärt, auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt eine Nutzungsänderung der Halle für die Konditionierung radioaktiver Abfälle beantragen zu wollen.

 

Auf Basis eines so geänderten Antrages wird Eckert & Ziegler die mit dem strahlenschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren verbundene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beim MU betreiben. Eine solche UVP wird einige Zeit in Anspruch nehmen, während derer noch keine baurechtliche Entscheidung über den geänderten Bauantrag getroffen werden muss.

 

Parallel dazu wird Eckert & Ziegler seine beim VG anhängige Vollstreckungsklage zurückziehen, wenn sich die Stadt bereit erklärt, das Bauantragsverfahren mit der geänderten Nutzung fortzusetzen.

 

Mit dieser Abstimmung ist von einer deutlichen Verbesserung der Situation vor Ort auszugehen. Bei einer Fortsetzung des gerichtlichen Streitverfahrens über die Halle in ihrer derzeit beantragten Form wäre diese am Ende ggf. zu genehmigen gewesen. Die Beschränkung der neuen Halle auf die reine Lagertätigkeit trägt neben dem Verzicht auf die Konditionierung dazu bei, dass die derzeit frei stehenden Container schneller beseitigt werden können.

 

2. Befristung des Bauantrags zur Befestigung und Nutzung von Lager- und Verladeflächen (Containerstellflächen)

 

Der Verwaltung liegt seit 2014 ein Antrag über die Befestigung von Containerstellflächen vor. Gegen eine zwischenzeitliche Ablehnung hat die Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH Widerspruch eingelegt und zudem die beantragten Flächen deutlich reduziert. Auch insoweit ist ein Verfahren beim VG anhängig.

 

Mit der Firma konnte vereinbart werden, dass ein nochmals modifizierter Antrag seitens der Stadt weiterbearbeitet wird und zunächst nur eine befristete Genehmigung ausgesprochen wird. Die Befristung soll in Abhängigkeit von der Errichtung einer neuen Lagerhalle gemäß Nr. 1 enden. Eckert & Ziegler hat deutlich gemacht, dass aus betriebslogistischen Gründen für Teilflächen auch eine dauerhafte Genehmigung benötigt wird. Hierüber ist zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden.

 

3. Aufstellung des neuen Bebauungsplans TH 24

 

Mit den vorgenannten Abstimmungen soll das Verfahren zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplans „Gieselweg/ Harxbütteler Straße – neu“, TH 24, parallel zu den laufenden Genehmigungsverfahren zeitnah eingeleitet werden. Die wesentlichen Festsetzungen folgen dem Urteil des OVG Lüneburg und sind mit den betroffenen Firmen im Grundsatz abgestimmt. Wie bereits in der Mitteilung 17-04745 erklärt, basiert die Erarbeitung des Bebauungsplans darauf, dass Betriebe nach der Strahlenschutzverordnung nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen sein sollen. Die im Eigentum der Firmen befindlichen Flächen sollen als gewerbliche Bauflächen ausgewiesen werden. Die neue Halle wird nach dem neuen Bebauungsplan zulässig sein. Eine Veränderungssperre soll nicht erlassen werden.

 

4. Schriftliche Erklärung der Firma Eckert & Ziegler

 

Parallel zur Aufstellung des neuen Bebauungsplans werden einzelne Tatbestände in einer vertraglichen Vereinbarung mit der Firma Eckert & Ziegler geregelt. Über einen Entwurf ist die Verwaltung mit dem Unternehmen in der Abstimmung. Eckert & Ziegler bekennt sich in der Vereinbarung zu den bereits erklärten Zugeständnissen, insbesondere dazu, am Standort BS-Thune nicht mit Abfällen aus Kernkraftwerken oder aus der Asse umzugehen, die erteilte Umgangsgenehmigung in Abstimmung mit dem MU zu reduzieren und auf eine Aufhebung der 2000-Stunden-Regelung hinzuwirken.

 

Eine verbindliche Vereinbarung erfolgt jedoch erst, wenn die erforderlichen Genehmigungsunterlagen zwischen dem MU und Eckert & Ziegler geklärt sind. Die Verwaltung wird die weitere Detaillierung und Ausformung der Regelungen mit der Fa. Eckert & Ziegler parallel zum Bebauungsplanverfahren betreiben.

 

 

Bewertung

 

Aus Sicht der Verwaltung werden die vorgenannten Abstimmungen positiv bewertet. Sie beinhalten ein Aufeinanderzugehen von Stadt und Unternehmen, ohne in eine unmittelbare Abhängigkeit von Verfahren oder Entscheidungen des MU als Genehmigungsbehörde zu geraten. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass der Verzicht von Eckert & Ziegler auf eine Halle, in der auch die Konditionierung radioaktiver Abfälle erfolgt, eine wesentliche Verbesserung für das Miteinander des Gewerbes und der angrenzenden Bebauung darstellt, da die hiermit befürchtete Erweiterung der Konditionierungstätigkeiten nicht mehr stattfindet.

 

Die jetzt vorgesehene Nutzung der Halle ausschließlich zur Lagerung schwach radioaktiver Abfälle stellt eine Verbesserung gegenüber der heutigen Situation dar, da die Container im Außenbereich des Geländes stark reduziert werden.

 

Aus den parallel stattfindenden Abstimmungen mit dem MU ergeben sich ggf. zusätzliche Tatbestände, die weitergehend zur Verbesserung und Befriedung der Situation vor Ort beitragen.

 

Die Verwaltung wird mit Verfestigung der vorgenannten Abstimmungen den Gremien eine Vorlage zur Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplans „Gieselweg/ Harxbütteler Straße - neu“, TH 24, vorlegen.

 

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