Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 17-04914

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt hat am 1. April 2014 den Teil 1 der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Freier Träger in Braunschweig (Zuwendungen zu den Organisations- und Raumkosten der anerkannten Jugendverbände und Jugendgruppen) verabschiedet. Entsprechend der Richtlinie erhalten die nachfolgenden Jugendgruppen/-verbände die auf volle 100 bzw. 10 € gerundete Zuschüsse zu den

 

Organisationskosten im Wege der institutionellen Förderung als Festbetragsfinanzierung:

 

BDKJ

18.620 €

(inclusive 3.020,00 € Miete Geschäftsräume)

DGB Jugend

0 €

(inclusive 0,00 € Miete Geschäftsräume)

Ev. Stadtjugenddienst

54.030 €

(inclusive 7.430,00 € Miete Geschäftsräume)

Jugendrotkreuz

15.600 €

 

Naturfreundejugend

16.200 €

(inclusive 600,00 € Miete Geschäftsräume)

SJD Falken

32.660 €

(inclusive 1.560,00 € Miete Geschäftsräume)

 

Die DGB-Jugend erhält keinen Zuschuss, da sie die Zuschussvoraussetzungen nach Nr. 1.4 der o. g. Richtlinien in 2017 nicht erfüllt.

 

Raumkosten ihrer Jugendgruppenräume im Wege der Projektförderung als

Festbetragsfinanzierung:
 

DGB Jugend (Wilhelmstr. 6)

6.000 €

Naturfreundejugend

4.800 €

Ökoscouts

3.780 €

SJD Falken (Bohlweg)

13.090 €

SJD Falken (Böcklerstr.)

4.290 €

  

Organisationskosten des Jugendrings im Wege der institutionellen Förderung als Fehlbedarfsfinanzierung 94.600 €.

 

Eine tabellarische Darstellung der Organisationskostenzuschüsse ist als Anlage beigefügt. Die Gewährung der Zuschüsse steht unter dem Vorbehalt der tatsächlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Die Mittel stehen im Haushaltsplan 2017 zur Verfügung.
 

 

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Anlagen

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