Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-03709-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilumbenennung der "Hermann-Schlichting-Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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Entscheidung
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16.08.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Zuständigkeit des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 NKomVG.
Begründung:
Die Verwaltung wurde vom Stadtbezirksrat gebeten zu prüfen, ob die Stichstraße der „Hermann-Schlichting-Straße“ in „Gerhard-Borchers-Straße“ umbenannt werden kann (Drucksache 17-03709). In einer Stellungnahme (Drucksache 17-03709-01) erläuterte die Verwaltung, dass die Umbenennung der o. g. Stichstraße in „Gerhard-Borchers-Straße“ grundsätzlich möglich ist. Die Stellungnahme wurde in der Sitzung des Stadtbezirksrates vom 18. Mai 2017 zur Kenntnis genommen. Anschließend wurde die Verwaltung gebeten, eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.
Mit Bezug auf die o. g. Stellungnahme legt die Verwaltung hiermit auf Wunsch des Stadtbezirksrates die Teilumbenennung der Stichstraße der „Hermann-Schlichting-Straße“ in „Gerhard-Borchers-Straße“ vor.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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905 kB
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