Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-03709-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Der Teil der Hermann-Schlichting-Straße, der eine Stichstraße bildet, wird in

 

Gerhard-Borchers-Straße

 

umbenannt.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz:

 

Die Zuständigkeit des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 NKomVG.

 

Begründung:

 

Die Verwaltung wurde vom Stadtbezirksrat gebeten zu prüfen, ob die Stichstraße der „Hermann-Schlichting-Straße“ in „Gerhard-Borchers-Straße“ umbenannt werden kann (Drucksache 17-03709). In einer Stellungnahme (Drucksache 17-03709-01) erläuterte die Verwaltung, dass die Umbenennung der o. g. Stichstraße in „Gerhard-Borchers-Straße“ grundsätzlich möglich ist. Die Stellungnahme wurde in der Sitzung des Stadtbezirksrates vom 18. Mai 2017 zur Kenntnis genommen. Anschließend wurde die Verwaltung gebeten, eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.

 

Mit Bezug auf die o. g. Stellungnahme legt die Verwaltung hiermit auf Wunsch des Stadtbezirksrates die Teilumbenennung der Stichstraße der „Hermann-Schlichting-Straße“ in „Gerhard-Borchers-Straße“ vor.


 

 

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Anlagen

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