Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 17-05071

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Beschlussvorschlag der Linksfraktion wird folgender Text angefügt:

Für den Bereich der Restabfallgebühren sind zum Vergleich die wesentlichen Aufwendungen, die zur Gebührenhöhe führen, darzustellen und ins Verhältnis zu a) der Gesamtmasse des Restabfalls (€/t), b) zur EinwohnerInnenzahl der Gebietskörperschaft und c) zum insgesamt bereitgestellten Behältervolumen zu setzen.

 

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Sachverhalt

Begründung:
Die Höhe der Gebühren lässt sich nur dann sinnvoll beurteilen, wenn die damit bezahlten Leistungen und die dadurch entstehenden Aufwendungen  bekannt sind. Die wesentlichen Bestandteile der Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung des Restabfalls sind:

  • Grundentgelt Direktanlieferung Restabfall
  • Sperrmüllsortierung aus Direktanlieferung
  • ggf. Transport zur Müllverbrennung
  • Restmüllverbrennung
  • ggf. Deponiekosten

Die wesentlichen Bestandteile der Gebührenbedarfsberechnung für die Abfuhr des Restabfalls sind:

  • Sammlung des Restabfalls
  • Sammlung des Sperrmülls
  • Sortierung des Sperrmülls
  • Sammlung "Wilden Mülls"
  • Sonderabfallzwischenlagerentgelte
  • Wertstoffsammlung (kommunaler Anteil Wertstofftonne)
  • Anlieferungsgebühren (AEZ) und Verbrennung
  • ggf. Quersubventionierung Bioabfall, Grünabfall

 

Da die Gebührenbedarfsberechnung Bestandteil einer öffentlichen Beschlussvorlage ist, müsste sie auch in den anderen Gebietskörperschaften leicht verfügbar sein und zum Vergleich herangezogen werden können.

 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise