Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 17-05075
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherheit der Bundestagswahl und die korrekte Übermittlung der Ergebnisse
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- AfD-Fraktion im Rat der Stadt Wirtz, Stefan
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Beantwortung
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22.08.2017
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Sachverhalt
Wie wird seitens der Stadt sichergestellt, dass die Ergebnisse von den Wahllokalen und Amtsbüros korrekt und sicher übermittelt werden?
Wie viele Personen sind dabei, wenn die ausgezählten Stimmen (via Rechner, Formulareintrag, o.ä.) übermittelt werden?
Gilt dabei dass 4-Augen-Prinzip?
Sachverhalt:
Eklatante Vorkommnisse bei den Wahlen in Bremen und NRW zu Lasten der AfD mit allein 2000 Stimmen mehr nach erneuter Auszählung in 50 von 15000 Stimmbezirken, sowie die Angriffe auf deutsche Regierungsnetzwerke lassen um die Korrektheit der Wahlergebnisse fürchten und gefährden die Demokratie.
Wenn Wähler den Eindruck gewinnen müssen, dass Wahlergebnisse nicht korrekt ausgezählt, übermittelt oder zusammengetragen werden, dann ist die Ermittlung demokratischer Willensbildung nicht mehr sicher gegeben.
Aus dem Bericht in der BZ vom 30.Mai 2017 (Wie sicher ist die Bundestagswahl?) geht hervor, "dass die Übermittlung der Ergebnisse der einzelnen Wahlbüros an die Kreis- bzw. Landeswahlleiter nicht von dem IT-Sicherheitskonzept der Bundesregierung eingeschlossen ist."
