Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 17-04514-02

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Herr Hanker (Bürgermitglied) hat in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft am 19. Mai 2017 zur dort unter TOP 7.2 behandelten Anfrage und Stellungnahme der Verwaltung nachgefragt, ob der für die Flüchtlingshilfe bereitgestellte Ansatz eine Anpassung erfahren habe vor dem Hintergrund, dass weniger Flüchtlinge nach Braunschweig gekommen sind als erwartet.

 

Die Nachfrage wird wie folgt beantwortet:

 

Im Haushaltsplan 2016 - Teilhaushalt Fachbereich Soziales und Gesundheit - wurden erstmalig und in erheblicher Höhe Einplanungen für die Aufnahme von Asylsuchenden vorgenommen. Dabei wurde angenommen, dass der Stadt Braunschweig ab 2016 jährlich 1.000 Personen zugewiesen werden. Tatsächlich haben sich die Zuweisungszahlen ab März 2016 deutlich verringert. Deshalb wurde für die Haushaltsplanung 2017 angenommen, dass künftig nur noch 500 Asylsuchende jährlich aufzunehmen sind. Die Aufwendungsansätze wurden an die geringeren Personenzahlen aber auch an die 2016 gewonnenen Erfahrungen zu den laufenden Kosten angepasst.

 

Parallel zu den Zuweisungen von Geflüchteten durch das Land Niedersachsen ab Anfang 2016 stieg auch die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmFe) erheblich an, die in Obhut zu nehmen und gemäß Landesquote in eigener Zuständigkeit zu betreuen die Stadt Braunschweig als Jugendhilfeträger verpflichtet ist. 2015 wurden in Braunschweig 678 Erstkontakte durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie durchgeführt und 250 UmFe betreut oder in Obhut genommen. Ende 2016 wurden 259 Personen in Braunschweig betreut, im März waren es 180 Personen, zurzeit werden 171 Jugendliche betreut, davon 50 in eigenen Einrichtungen. Die Stelle 51.22 hatte 67 Erstkontakte. Aufgrund der stark schwankenden Zugangszahlen waren seriöse Prognosen zum Haushaltsplan 2017 kaum möglich und es wurden Aufwendungen wie im Vorjahr und Erstattungen durch das Land Niedersachsen in gleicher Höhe eingeplant. Das Land refinanziert die Kosten der unmittelbaren Betreuung der UmFe. Diese fallen in Form von Leistungsentgelten an freie Träger oder Betriebskosten für stadteigene Einrichtungen an.

 

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