Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-04577-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu der Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirk 212 vom 11.05.2017 (DS 17-04577) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1.

Verkehrspflichtiger Eigentümer des Verbindungsweges ist die Stadt Braunschweig.

 

Zu 2.

Der Verbindungsweg ist altersbedingt mit einigen Mängeln behaftet.

Erhebliche Unebenheiten und Stolperkanten, die eine Unfallgefahr darstellen, werden zeitnah behoben.

 

Eine umfängliche Wegesanierung kann im Rahmen der in 2017 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht erfolgen, da es im Stadtgebiet diverse in die Jahre gekommene Wege gibt, von denen weitaus größere Unfallgefahren ausgehen und die zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit Priorität haben.

 

Zu 3.

Siehe Punkt 1.


 

 

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