Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-03637-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Gehwegbeleuchtung an der Endhaltestelle der Stadtbahn Anklamstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Loose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Heidberg-Melverode
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zur Kenntnis
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23.08.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates 212 vom 25.01.2017:
„Die Verwaltung wird gebeten, Möglichkeiten zur Verbesserung der Gehwegausleuchtung zu prüfen.“
„Fahrgäste der Stadtbahn berichten über eine unzureichende Ausleuchtung des östlich am ‚Pavillon Süd‘ verlaufenden öffentlichen Gehwegs in Richtung Anklamstraße. Vom Ausgangspunkt ausgehend teilt sich der Gehweg in zwei Wege, die jeweils seitlich am Pavillon verlaufen. Während der westlich verlaufende Gehweg durch eine an der Wendeschleife befindlichen Lampe ausreichend ausgeleuchtet ist, klagen Bewohner der anliegenden Straßen über eine mangelhafte Ausleuchtung des ostseits verlaufenden Weges, der vom Licht der ungefähr 25 Meter entfernten Lampe nur unwesentlich erreicht wird. Dies führte in der Vergangenheit bereits zu Stolpersituationen insbesondere älterer Mitbürger. Auch Mitbürger mit Rollatoren benutzen diesen östlichen Weg häufig, da er ein geringeres Gefälle aufweist.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach Prüfung der Situation vor Ort kann festgehalten werden, dass eine zusätzliche Beleuchtung des bezeichneten östlichen Wegeverlaufs in einem nicht zu verantwortenden Kosten/-Nutzenverhältnis steht. Beide Wege liegen ca. 15 Meter parallel verlaufend voneinander entfernt. Ein ausreichend beleuchteter Weg läuft weiter an der Wohnbebauung (Häuser Nr. 2 bis Nr. 19) entlang. Die Benutzung der nicht beleuchteten Abkürzung durch den Park ist bei Dunkelheit nicht zwingend erforderlich, da es zumutbar ist, die bereits zuvor beschriebenen gut ausgebauten und beleuchteten Wege parallel zu den Häusern zu benutzen.
Gerade älteren Menschen mit Gehbehinderungen wird empfohlen, diesen kleinen „Umweg“ in Kauf zu nehmen und dafür sicher an ihr Ziel zu kommen.
Die Installierung einer Beleuchtung an dem seitlich dicht mit Bäumen bestanden Parkweg würde zusätzlich einen nicht akzeptablen Eingriff in den Wurzelbereich der Gehölze bedeuten. Der Maßnahme kann auch aus Gründen des Baumschutzes und des nicht gerechtfertigten Eingriffs in Natur und Landschaft nicht zugestimmt werden.
