Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 17-05061
Grunddaten
- Betreff:
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Bedenken gegen das ganzjährige Hundeverbot auf ausgewiesenen Liegeflächen und Sandbereichen des Heidbergsees
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion Stadtbezirksrat 212
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Heidberg-Melverode
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Entscheidung
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23.08.2017
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, ergänzend die kürzlich vom Rat im Juni beschlossene Verordnung zur Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung, DS 17-04328, in § 6 „Hunde“, dort Abs. 2, dahingehend zu korrigieren, dass die ausgewiesenen Flächen am Heidbergsee lediglich in der Zeit vom 1. Mai bis zum 30. September, also in der Bade- und Freiluftsaison, mit Hunden nicht betreten werden dürfen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund umfangreicher diverser Beschwerden von Hundehaltern des Stadtteils bittet die SPD-Bezirksratsfraktion um diese Ergänzung. Ein ganzjähriges Verbot erscheint nicht verhältnismäßig.
Die Verordnung sieht vor, dass Hunde die in der Anlage näher bezeichneten Liegewiesen und Sandbereiche des Heidbergsees ganzjährig nicht mehr betreten dürfen. Der Sinn dieses Verbots erscheint zwar nachvollziehbar, nicht aber ein durchgängig ganzjähriges Verbot. Ähnlich den Regelungen diverser Seebäder an Nord- und Ostsee sollte das Betreten zwischen 1. Oktober und 30. April eines Jahres erlaubt sein. In diesen Monaten herrscht kein Badebetrieb, den Hunde stören könnten. Zudem werden Verunreinigungen des Sandes auch von anderen Tieren wie Gänsen verursacht. Hundehalter sind generell gehalten, Verunreinigungen durch Hundekot zu beseitigen.
gez.
Gerald Gaus
