Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 17-05061

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Verwaltung wird gebeten, ergänzend die kürzlich vom Rat im Juni beschlossene Verordnung zur Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung, DS 17-04328, in § 6 „Hunde“, dort Abs. 2, dahingehend zu korrigieren, dass die ausgewiesenen Flächen am Heidbergsee lediglich in der Zeit vom 1. Mai bis zum 30. September, also in der Bade- und Freiluftsaison, mit Hunden nicht betreten werden dürfen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Aufgrund umfangreicher diverser Beschwerden von Hundehaltern des Stadtteils bittet die SPD-Bezirksratsfraktion um diese Ergänzung. Ein ganzjähriges Verbot erscheint nicht verhältnismäßig.

 

Die Verordnung sieht vor, dass Hunde die in der Anlage näher bezeichneten Liegewiesen und Sandbereiche des Heidbergsees ganzjährig nicht mehr betreten dürfen. Der Sinn dieses Verbots erscheint zwar nachvollziehbar, nicht aber ein durchgängig ganzjähriges Verbot. Ähnlich den Regelungen diverser Seebäder an Nord- und Ostsee sollte das Betreten zwischen 1. Oktober und 30. April eines Jahres erlaubt sein. In diesen Monaten herrscht kein Badebetrieb, den Hunde stören könnten. Zudem werden Verunreinigungen des Sandes auch von anderen Tieren wie Gänsen verursacht. Hundehalter sind generell gehalten, Verunreinigungen durch Hundekot zu beseitigen.

 

gez.

 

Gerald Gaus
 

 

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