Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-04994-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 02.08.2017 (17-04994) nimmt die Verwaltung wie

folgt Stellung:

 

Zu 1:

 

Die sensible Entwässerungssituation insbesondere im Bereich Mascherode ist der Verwaltung bekannt.

 

Einzelne Bereiche der Verwaltung – insbesondere die Feuerwehr – erhalten Informationen direkt über die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner. Von den beim letzten Starkregenereignis überfluteten Kellern in Mascherode hat die Verwaltung auch durch den Stadtbezirksrat Kenntnis bekommen.

 

Zu 2:

 

Ursache für die Vernässung von Kellern ist nach Einschätzung der Verwaltung der aufgrund von Starkregenereignissen in diesem Bereich ansteigende Grundwasserspiegel.

 

Darüber hinaus kann auch das Vorflutsystem südwestlich von Mascherode nicht jedes Starkregenereignis schadlos abführen. Maßgeblichen Einfluss hat hier sowohl die Dimen­sionierung der Gräben selbst und die Begrenzung des Abflusses durch die Dimensionierung verschiedener Kanäle und Durchlässe als auch der Unterhaltungszustand der Gräben.

 

Überflutungen über das Rückstauniveau Straßenoberkante sind der Verwaltung in diesem Bereich nicht bekannt.

 

Zu 3:

 

Die Erfahrung aufgrund des letzten Starkregenereignisses hat gezeigt, dass für die Ge­wässerunterhaltung eine generelle dauerhafte Lösung gefunden werden muss. Nach einem Ortstermin mit den Unterhaltungspflichtigen im Juli 2016 wurde seitens der Verwaltung bereits auf eine zweimalige Mahd der betroffenen Gräben hingewirkt. Diese wurde in 2017 noch nicht zeitgerecht durchgeführt.


 

Die Verwaltung hat sich daher entschlossen, den Unterhaltungspflichtigen aufzugeben, die betroffenen Gewässerabschnitte zweimal jährlich und zwar in der Zeit zwischen dem 15. und 30.06. und in der Zeit zwischen dem 01. und 31.10. jeden Jahres zu mähen. Die ent­sprechende ordnungsbehördliche Verfügung ergeht in den nächsten Tagen.

 

Abschließend wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Grabensystem im fraglichen Bereich auch bei einer optimierten Gewässerunterhaltung nicht in jedem Fall in der Lage sein wird, jedes extreme Starkregenereignis schadlos abzuführen. Im Besonderen sind die betroffenen Hauseigentümer gefordert, sich gegen steigende Grundwasserstände bei Starkregenereignissen zu schützen.
 

 

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