Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-05039-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Staubemissionen zwischen Waggum und Bienrode
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- I. A. Warnecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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16.08.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der BIBS-Fraktion vom 4. August 2017 (17-05039) wird wie folgt Stellung genommen:
Das Baustoffzwischenlager und die mobile Brecheranlage zwischen den Ortsteilen Waggum und Bienrode befinden sich auf dem von der Fa. Hannemann betriebenen Bodenabbaugelände. Die für diesen Bereich gültige Bodenabbaugenehmigung sieht keine Regelungen hinsichtlich der aufgeführten Fragen vor.
Der Betrieb des Baustoffzwischenlagers und der mobilen Brecheranlage wurde durch eigenständige Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes Braunschweig (GAA) nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG; Bescheid vom 18.09.2013) zugelassen.
Das Gewerbeaufsichtsamt ist mithin zuständig für die immissionsschutz- und abfallrechtliche Überwachung des Baustoffzwischenlagers und der mobilen Brecheranlage. Die Anfrage wurde daher zuständigkeitshalber an das GAA abgegeben. Eine Stellungnahme liegt der Verwaltung noch nicht vor, sie wird dem Bezirksrat nach Eingang umgehend zur Kenntnis gegeben werden.
Bisher waren gegenüber der Verwaltung keine Beschwerden über Staubemissionen in diesem Bereich bzgl. des durchgeführten Bodenabbaus erhoben worden.
