Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-05009-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Unmut der Anwohner bei Blockierung von Parkplätzen ist verständlich. Trotzdem sind der Verwaltung durch rechtliche Vorgaben, die beachtet werden müssen, oft die Hände gebunden.
 

Das Parken zugelassener und betriebsbereiter Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Parkplätzen ist zeitlich unbegrenzt zulässig. Bei defekten Fahrzeugen muss differenziert werden.

 

Dies vorausgeschickt wird zur Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 112 vom 3. August 2017 (17-05009) wie folgt Stellung genommen:

 

Dem Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit wurde von einem Anwohner am 28.06.2017 über das Programm „Mängelmelder“ im Bürgerbeteiligungsportal Mitreden! gemeldet, dass am Pappelberg seit Monaten unbewegt ein alter Mercedes mit ungarischem Kennzeichen und plattem Vorderreifen steht.

 

Eine Vorortprüfung ergab, dass das zugelassene Kfz ordnungsgemäß auf einem öffentlichen Parkplatz steht. Es befindet sich in einem optisch guten Zustand, lediglich der vordere rechte Reifen ist defekt. Es handelt sich somit nicht um ein Autowrack (Abfall), das ohne Weiteres entfernt werden könnte.

 

Bei einem defekten Reifen kann ohne weitere Erkenntnisse nicht darauf geschlossen werden, dass das Fahrzeug von seinem Besitzer nicht mehr in Betrieb genommen werden soll. Es ist dabei laut Rechtsprechung nicht entscheidend, ob der Halter des Kfz die Inbetriebnahme alsbald oder erst nach längerer Zeit beabsichtigt. Eine Entfernung des Kfz durch die Verwaltung ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

 

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich den Halter des ungarischen Fahrzeuges ermittelt und ihn zur Inbetriebnahme des Autos aufgefordert. Für den Fall, dass hierauf keine Reaktion erfolgt, ist die Entfernung des Kfz aus dem öffentlichen Raum beabsichtigt. Aufgrund rechtlicher Vorgaben kann dies jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen.

 

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