Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-03943-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zum Beschluss des Stadtbezirksrats vom 1. März 2017 wird wie folgt Stellung genommen.

 

Zur Bewertung des Sachverhaltes wurde zwischenzeitlich eine Ortsbegehung durchgeführt. Es hat sich gezeigt, dass die Gebäude mit den Lagebezeichnungen Sudermannstraße 11, 13, 15, 17 eindeutig über die Verlängerung der Rischaustraße erschlossen werden. Eine Zufahrt von der Sudermannstraße ist nicht möglich (Poller).

 

Vor dem Hintergrund der offensichtlichen Orientierungsschwierigkeiten und der tatsächlichen Zufahrtssituation prüft die Verwaltung, auch mit Blick auf die zu erwartenden Rettungswege, den Umfang einer notwendigen Umnummerierung betroffener Anlieger zur Rischaustraße.

 

Aktuell wird geprüft, welche Maßnahmen im Einzelnen durchzuführen sind, um eine einfache und eindeutige Orientierung zu sichern. Betroffene Eigentümer werden anschließend in das durchzuführende Verwaltungsverfahren eingebunden.

 

Das Ergebnis wird dem Stadtbezirksrat mitgeteilt.
 

 

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