Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-04248-04
Grunddaten
- Betreff:
-
Lärmbelastung im Stadtteil Lehndorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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zur Kenntnis
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30.08.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Protokollnotiz: Nachfrage im Stadtbezirksrat 321 – Lehndorf-Watenbüttel
(zur Drucksachen-Nr. 17-04248-02 vom 31.5.2017)
Die nachfolgende Protokollnotiz bezieht sich auf die Stellungnahme der Verwaltung
17-04248-01.
Herr Labitzke bittet um Auskunft, inwieweit der Stadtbezirksrat von dem Ergebnis der Prüfung, ob eine Fortschreibung der Lärmaktionsplanung notwendig ist oder nicht, informiert wird.
Herr Schütt bittet um Erläuterung, wie die Prüfung zur eventuellen Fortschreibung der Lärmaktionsplanung erfolgt.
Es wird wie folgt Stellung genommen:
Eine Fortschreibung der Lärmaktionsplanung wird allen Stadtbezirksräten wie auch der Öffentlichkeit bekanntgegeben.
Nachdem die neuen Berechnungsergebnisse (Lärmkartierung) voraussichtlich im Laufe des 2. Halbjahres 2017 vorliegen werden, wird geprüft, ob sich eine deutliche Lärmzunahme gegenüber der letzten Lärmkartierung im Jahre 2012 ergibt (erhebliche nachteilige Veränderungen) oder ob hohe Lärmbelastungen und zugleich hohe Lärmbetroffenheiten (Anzahl der Betroffenen) vorliegen. Ein Indiz für hohe Lärmpegel sind die Auslösewerte des Umweltbundesamtes von 65 dB(A) am Tage und 55 dB(A) nachts sowie eine Betroffenenanzahl von mehr als 40 Einwohnern je 100 m Verkehrsweg. Nähere Informationen können den Veröffentlichungen zur letzten Lärmaktionsplanung der Stadtverwaltung im Internet (www.braunschwewig.de/laermminderungsplanung) oder den entsprechenden Handreichungen zur Lärmaktionsplanung entnommen werden. Eine Fortschreibung der Lärmaktionplanung ist geplant, sofern diese Kriterien erfüllt werden.
