Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-05126

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Zum Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk 13 wird für fünf Jahre

 

Herr

Thomas Kieschke

Dielsweg 27

38116 Braunschweig

 

 

gewählt.“

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Schiedsamtsbezirk ist seit einiger Zeit vakant; der bisherige Schiedsmann – Herr Edgar Ehlers – hat vor einigen Monaten das Amtsgericht Braunschweig darum gebeten, aus persönlichen Gründen sein Amt als Schiedsperson niederlegen zu dürfen. Diesem Wunsch wurde stattgegeben.

 

Es ist daher erforderlich eine neue Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 13 zu wählen. Die Wahlzeit beträgt gemäß § 4 Abs. 1 des Nds. Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) fünf Jahre.

 

Nach § 4 Abs. 1 NSchÄG erfolgt die Wahl der Schiedsperson durch den Rat der Gemeinde. Demgegenüber ist nach § 93 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG der Stadtbezirksrat zuständig. Dieser Zuständigkeitsregelung ist zu folgen, da das NKomVG als das jüngere Gesetz das NSchÄG verdrängt.

 

Für die Wahl der Schiedsperson ist demzufolge nach § 93 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG der Stadtbezirksrat 321 - Lehndorf-Watenbüttel zuständig.

 

 

 

 

 

 

 

Die Schiedsamtstätigkeit wurde seitdem vorübergehend von Herrn Kieschke als Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes 1 – zugleich stellvertretende Schiedsperson des Schieds-amtsbezirkes 13 – wahrgenommen. Da Herr Kieschke im Kanzlerfeld wohnhaft ist, hatte er bereits in der Vergangenheit den Wunsch geäußert bei entsprechender Vakanz den   Schiedsamtsbezirk 13 übernehmen zu wollen. Für den im Falle einer Wahl von Herrn Kieschke dann unbesetzten Schiedsamtsbezirk 1 steht ebenfalls ein Kandidat zur Verfügung, so dass auch dieser Bezirk zeitnah wiederbesetzt werden kann.



 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise