Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 17-05083

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

  1. Historie

 

Die Stadt Braunschweig unterhält seit Anfang der 60er Jahre auf dem städtischen Grundstück „Madamenweg 94“ einen Wohnwagenaufstellplatz, der als „Landfahrerplatz“ eingerichtet wurde. Die Kosten der Errichtung betrugen damals insgesamt 150.000 DM.

 

1985 wurden das Sanitärgebäude I komplett mit 4 Duschen und WC Zellen, das Sanitärgebäude II mit 3 Duschen und WC Zellen, eine Wasserentnahmestelle und ein Technikraum errichtet und Umbauarbeiten im Außenbereich (245.000 DM) durchgeführt.

 

Die noch gültige Wohnwagenplatzsatzung ist am 01.01.1995 in Kraft getreten (als Anlage beigefügt).

 

2008-2010 wurden Sanierungsarbeiten an den Sanitäreinrichtungen durchgeführt und zusätzlich Dusch- und WC-Container für Durchreisende aufgestellt. Die Kosten hierfür betrugen rund 30.000 €.

 

  1. Situation auf dem Platz

 

Der Platz ist ca. 8.400 qm groß und für max. 30 Stellplätze ausgerichtet. Er liegt zwischen einer bereinigten Müllkippe und dem Raffteich ohne angrenzende Bebauung. Die Verkehrsanbindung ist günstig. Die Stadt hält sechs eigene Wohnwagen zur Vermietung vor. Das Gesundheitsamt hat jüngst Trinkwasserproben auf dem Platz entnommen. Es gibt keine Auffälligkeiten.

 

Aktuell beträgt die Standgebühr für eigene Wohnwagen monatlich 46,02 €. Für Nutzer der stadteigenen Wohnwagen sind es 115,04 €/Monat. Die Gebühr ist nur für den Platz/Wagen fällig.

 

Die Zusammenarbeit mit den Nutzerinnen und Nutzern des Platzes und den Mitarbeiterinnen

und Mitarbeitern der Stadtverwaltung war in der Vergangenheit nicht immer einfach, dies hat sich aktuell verbessert.

 

Auf dem Platz wohnen 35 Personen. Die älteste Bewohnerin ist 71 Jahre, der jüngste Bewohner 7 Jahre alt. Alle sechs stadteigenen Wohnwagen sind belegt.

 

Die Bewohner/innen wünschen sich eine Verbesserung ihrer Situation auf dem Gelände.

 

  1. Aktuelle kommunalpolitische Chronologie

 

Nachfolgende Anträge wurden gestellt:

 

Antragsteller

Wann/Wie

Was wurde beantragt

 

Bewohner

November 2016

Erlaubnis zur Errichtung fester Bauten

 

BIBS-Fraktion

Hh-Antrag an den StBezR 221 vom 09.11.2016

Einrichtung sanitärer Anlagen

 

Hh-Sitzung des StBezR 221 am 16.11.2016

Beschluss StBezR 221: Antrag zum Haushalt 2017; Kostenermittlung und Durchführung eines Ortstermins

 

Ratsbeschluss [Nr. 17-03767] vom 21.02.2017

Beauftragung der Verwaltung zur Ermittlung der finanziellen Mittel zur Errichtung sanitärer Anlagen

Vertreter  politischen Gremien und der Verwaltung, Bewohner des Platzes

Ortstermin März 2017

Je eine eigene (insgesamt zehn) winterfeste Trink- und Schmutzwasseranschlüsse für die Unterkünfte/ Wohnwagen

Zusätzlicher Vorschlag FB 65: Instandsetzung der vorhandenen Dusch-/ WC-Container und Ausstattung mit einer zusätzlichen Dusche für Damen und Herren

BIBS-Fraktion

Antrag [Nr. 17-04587] an den Ausschusses für Soziales und Gesundheit

Die sanitären Einrichtungen um mindestens eine Frischwasserzuleitung sowie eine dementsprechend ausreichend dimensionierte Abwasserleitung nebst geeigneter Zapfstellen und Winterfestmachung am Ort zu ergänzen.

SPD-Fraktion

Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 31.05.2017

Änderungsantrag [zu Nr. 17-04587]:

Zu den Haushaltsberatungen 2018 ist zu prüfen, welche Kosten entstehen würden, wenn die bestehenden sanitären Anlagen ertüchtigt werden.

Stadtbezirksrat Weststadt

Antrag [Nr. 17-04616] an den Rat der Stadt Braunschweig gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG einen Beschluss zu fassen

Satzung über die Benutzungs- und Gebührenordnung für den städtischen Wohnwagenaufstellplatz in der Stadt Braunschweig (Wohnwagenplatzsatzung)  zu ändern.

 

Durch Beschluss des AfSG in der Sitzung am 31.05.2017 wurde die Verwaltung beauftragt, zu den Haushaltsberatungen 2018 zu prüfen, welche Kosten entstehen, wenn die bestehenden sanitären Anlagen ertüchtigt werden.

 

Laut Einschätzung der Fachverwaltung würde eine Ertüchtigung der vorhandenen sanitären Anlagen – Instandsetzung der drei WC-/Duschanlagen - ca. 26.400 € kosten.

 

Ca. 90.000 € würde die Installation von zehn Trink- und Schmutzwasseranschlüssen für die Unterkünfte / Wohnwagen, incl. der Instandsetzung der vorhandenen Dusch-/WC-Container und die Ergänzung um je eine Dusche für Damen und Herren kosten.

 

Die Ergänzung der sanitären Einrichtungen um eine Frischwasserleitung (und eine dementsprechend ausreichend dimensionierte Abwasserleitung) mit fünf Versorgungskästen würde 42.000 € kosten.

 

Es handelt sich um eine vorläufige Grobkosteneinschätzung.

  1. Baurechtliche Situation

 

Das Grundstück Madamenweg 94, Gemarkung Altpetritor, Flur 3, Flurstück 3/1, liegt in einem Bereich, für den es keinen Bebauungsplan gibt. Das Grundstück liegt auch nicht in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Die Beurteilung der Zulässigkeit von Vorhaben erfolgt nach § 35 Baugesetzbuch – Bauen im Außenbereich. Der Flächennutzungsplan stellt im Bereich des Grundstücks Grünfläche dar.

    

Die Neuerrichtung von Wohngebäuden ist auf dem Grundstück nicht zulässig; es handelt sich weder um ein privilegiertes Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 BauGB noch können Wohngebäude als sonstige Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB zugelassen werden, da bereits der Flächennutzungsplan entgegensteht.

 

  1. Einschätzung der Verwaltung

Nach Auffassung der Verwaltung sollte der Status des Platzes als „Landfahrerplatz“ erhalten bleiben. „Fahrendes Volk“ benötigt in Braunschweig einen geeigneten Ort zum Aufenthalt.

In der Vergangenheit ist es vorgekommen, dass Landfahrer/innen sich auf dem Gelände „Harz und Heide“ eingefunden haben. Ihnen wurde der Platz am Madamenweg zugewiesen. Alternativen im Stadtgebiet sind nicht ersichtlich.

 

Eine Überarbeitung der Wohnwagenplatzsatzung ist aus Sicht der Verwaltung notwendig und in Vorbereitung. Dabei ist die Satzung auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen. Die zu erhebenden Gebühren werden dabei mit überprüft. Die Einhaltung baurechtlicher, ordnungsrechtlicher und brandschutztechnischer Bestimmungen ist zu gewährleisten um eine ordnungsgemäße Verwaltung des Platzes sicherstellen können.

 

Eine Ertüchtigung der vorhandenen Sanitäranlagen erscheint angemessen vor dem Hintergrund des Alters und des Zustandes der Anlagen.
 

 

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Anlagen

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