Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 17-05154
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundstück für den Bau des Feuerwehrhauses Timmerlah
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 222
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Timmerlah-Geitelde-Stiddien
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zur Beantwortung
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31.08.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Grundstück für den Neubau des Feuerwehrhauses steht neben dem Verbrauchermarkt zur Verfügung. Geld soll im Haushalt 2018 für den Neubau auch eingestellt werden. Die Feuerwehr benötigt das Haus dringend, damit das neue Fahrzeug dort auch endlich untergestellt werden kann.
Dazu fragen wir die Verwaltung:
- Ist von Seiten der Bauausführung sichergestellt, dass nach Genehmigung des Haushalts 2018 auch unmittelbar mit dem Bau begonnen werden kann?
- Ist der Verwaltung bekannt, dass das Grundstück zunächst etwa einen Meter mit Erde aufgeschüttet werden muss, damit ein waagerechtes Niveau als Baugrundvoraussetzung erreicht wird?
- Warum kann nicht bereits jetzt mit der Erdaufschüttung begonnen werden?
gez.
Manfred Dobberphul
Fraktionsvorsitzender
