Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 17-04960-02

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr – MW - hat zwischenzeitlich auf das Schreiben vom 11. Juli 2017 geantwortet. Im Folgenden das Antwortschreiben des MW im Wortlaut:

 

„In der FLSK Braunschweig sind bereits drei von der Stadt Braunschweig berufene Mitglieder sowie ein Vertreter der Gemeinde Lehre vertreten. Damit sind nach § 32 b Abs. 4 LuftVG diejenigen Gemeinden vertreten, die vom Fluglärm in der Umgebung des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg betroffen sind.

 

Eine weitere Differenzierung bei der Besetzung der FLSK nach Stadtbezirken sieht das LuftVG nicht vor. Es wird vielmehr davon ausgegangen, dass es primäre Aufgabe der Gemeindevertreter ist, die Interessen aller Gemeinden und mittelbar ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu vertreten (vgl. Grabherr/Reidt/Wysk, Kommentar zum LuftVG, § 32 b Rz. 9).

 

Insofern bin ich der Auffassung, dass die Stadt Braunschweig mit drei Mitgliedern in der FLSK bereits angemessen repräsentiert ist. Eine Erhöhung der von der Stadt Braunschweig zu entsendenden Mitglieder würde zu einem Missverhältnis gegenüber der Gemeinde Lehre aber auch gegenüber den anderen in der FLSK vertretene Organisationen führen. Darüber hinaus ist es aus meiner Sicht im Interesse der Effizienz und Arbeitsfähigkeit der Kommission nicht geboten, die bereits erreichte Soll-Stärke von 15 Mitgliedern zu überschreiten.

 

Im Übrigen verweise ich auf die Antwort meines Hauses auf eine gleichlautende Anfrage der Stadt Braunschweig / Fachbereich Zentrale Dienste vom 19.03.2012, dessen Begründung immer noch Gültigkeit hat. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Stadt Braunschweig im Rahmen ihres Kontingents die Entsendung eines Vertreters aus dem Stadtbezirk Wabe-Schunter-Berbach vornimmt. Einer solchen Änderung der Besetzung der FLSK durch den Wechsel einzelner Mitglieder stehen grundsätzlich keine Bedenken gegenüber.“
 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise