Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-05075-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherheit der Bundestagswahl und die korrekte Übermittlung der Ergebnisse
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0120 Stadtentwicklung und Statistik (Wahlen)
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT II - Organisations-, Personal- und Ordnungsdezernat; 0120 Stadtentwicklung und Statistik
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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22.08.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stimmzettel werden am Sonntagabend nach Schließung der Wahllokale jeweils öffentlich von den unabhängig tätigen ehrenamtlichen Wahlvorständen, die in Braunschweig regelmäßig aus acht wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern bestehen, ausgezählt. Im Ablauf ist vorgesehen, dass die Auszählung unter gegenseitiger Kontrolle stattfindet. In der Wahlniederschrift sind Ablauf und Auszählungsergebnisse von allen Wahlvorstandsmitgliedern mit Unterschrift zu bestätigen.
Die Wahlergebnisse werden anschließend unverzüglich dezentralen Annahmestellen des Wahlamtes, die sich zum Teil in den Wahllokalen oder in deren Nähe befinden, persönlich zugeleitet. Aus den Annahmestellen werden die Ergebnisse telefonisch an die Zentrale im Wahlamt und damit gleichzeitig an die Kreiswahlleitung übermittelt.
Im unterstützenden Wahlverfahren können am Wahlabend nur mathematisch richtige Ergebnisse aufgenommen werden. Alle am Wahlabend in der EDV gespeicherten Wahlergebnisse werden am Montag und Dienstag nach der Wahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreiswahlleitung nochmals Zahl für Zahl mit den Originalniederschriften der Wahlvorstände abgeglichen. Sollte es zu Übermittlungsfehlern gekommen sein, so werden sie über dieses Verfahren berichtigt. Dem Kreiswahlausschuss wird zu allen Abweichungen zwischen dem vorläufigen Endergebnis der Wahlnacht und dem kontrollierten Ergebnis berichtet. Erst anschließend wird der Wahlausschuss das Endergebnis für den Braunschweiger Bundestagswahlkreis feststellen.
Die Weiterleitung von Wahlergebnissen von der Kreiswahlleitung an die Landeswahlleitung erfolgt über besondere Netzwerkverbindungen.
